Prostituiertenschutzgesetz

Zustellanschrift

Hier finden Sie Informationen dazu, in welchen Fällen eine Zustelladresse statt einer Meldebescheinigung für eine Anmeldung ebenfalls genutzt werden kann.

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Eine aktuelle Meldebescheinigung für eine Wohnanschrift in Deutschland ist eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung nach § 3 ProstSchG

In Ausnahmefällen kann statt einer Meldebescheinigung auch eine Zustellanschrift ausreichend sein. Diese Zustellanschrift wird lediglich bei Wohnungslosen sowie Ausländerinnen und Ausländern, die keinen eigenen Wohnsitz in Deutschland haben, akzeptiert. 

Wie kommt man an eine Zustelladresse?

Sie benötigen einen Kontakt, der Ihre Post an Ihrer Stelle für sie annehmen darf. Der Kontakt kann eine Person oder eine soziale Einrichtung sein. 

Ist eine soziale Einrichtung als Zustelladressat vorgesehen, müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtung für die Entgegennahme Ihrer Post bevollmächtigt werden (siehe Vordruck).

Ist nur eine einzelne Person vorgesehen, die Ihre Post entgegennehmen darf, dann nutzen Sie bitte diese Vollmacht (siehe Vordruck).

Eine kostenlose Zustellanschrift erhalten Sexarbeiterinnen* bei der Fachberatungsstelle Prostitution/Sperrgebiet der Diakonie. 

Männliche oder trans* Prostituierte können beim BASIS-Projekt ebenfalls eine kostenlose Zustellanschrift erhalten.

Welche Unterlagen über eine eingerichtete Zustelladresse benötigt Pro*BEA?

Sofern Sie für Ihre Anmeldung bei Pro*BEA eine Zustellanschrift statt einer Meldeadresse verwenden können, müssen Sie noch eine zusätzliche Bestätigung vorlegen, dass die entgegennehmende Einrichtung oder Person (siehe Vordruck) von Ihnen dazu berechtigt worden ist. 

Im Fall einer einzelnen Person als Zustelladressat muss diese auf der Bestätigung folgende personenbezogene Daten offenlegen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort. 

Welche Post von Behörden erreicht die Zustelladresse?

Es ist nicht auszuschließen, dass Sie im Bedarfsfall Post von Pro*BEA an Ihre Zustelladresse erhalten. Auch ist es möglich, dass Sie vom zuständigen Finanzamt Post erhalten, da Ihre erfassten Daten nach § 34 ProstSchG nach erfolgter Anmeldung an das Finanzamt bzw. die Steuerverwaltung weitergeleitet werden.

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Vollmacht postalische Zustellanschrift an Dritte

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Bestätigung der ordnungsgemäßen Einrichtung einer Zustellanschrift durch Dritte

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Vollmacht postalische Zustellanschrift für soziale Einrichtungen

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