Fachliche Beratung

Runder Tisch Prostitution

Mit Beschluss vom 7. September 2016 hat die Bürgerschaft einstimmig den Senat ersucht, einen Runden Tisch Prostitution einzurichten. Dieser hat die Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation sowie die Stärkung der Rechte von Prostituierten zum Ziel.

  • Sozialbehörde
Personen sitzen an einem runden Tisch
Foto: Colourbox.de

Leitgedanke

Der Leitgedanke des Runden Tisches ist es, die freie Entscheidung von Menschen für eine Tätigkeit in der Prostitution zu respektieren und sie vom bestehenden Recht zu schützen. Der Runde Tisch Prostitution ergänzt damit in Abgrenzung zu Zwangsverhältnissen die Strategien des Senats bei der Bekämpfung von Menschenhandel.

Wer den Beruf der Prostitution ausüben will, soll dies unter rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Bedingungen tun können. Dem Senat geht es daher nicht um Kriminalisierung und Stigmatisierung von Sexarbeit, sondern um die nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von weiblichen, männlichen und trans* Prostituierten/Sexarbeiter:innen, der Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und den Schutz vor Gewalt.

Die Arbeit des Runden Tisches orientiert sich dabei an der Lebenswelt der Prostituierten und den verschiedenen Sozialräumen, in denen Sexarbeit stattfindet (siehe auch Bürgerschaftsdrucksachen 21/5618 und 21/9460; PDF ca. 50 KB).

Selbstverständnis

Der Runde Tisch versteht sich als wissensgestütztes, fachliches Beratungsgremium.

Die Sitzungen dienen dazu, unterschiedliche Sichtweise auf Prostitution und begleitende Themengebiete kennenzulernen, sich ihnen zu nähern sowie ggf. konkrete Maßnahmen zu diskutieren. Darüber hinaus werden aktuelle Themen aufgegriffen und die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes begleitet.

Dabei wird immer auch das Spannungsverhältnis zwischen einer selbstbestimmten Entscheidung für die Tätigkeit in der Sexarbeit und dem Übergang zu Zwangskontexten und Ausbeutung berücksichtigt.

Zusammensetzung

Der Runde Tisch Prostitution setzt sich aus Vertreter:innen von thematisch beteiligten Fachbehörden und Bezirken, Selbstorganisationen im Kontext der Sexarbeit sowie Menschen, die selbst der Sexarbeit nachgehen, zusammen. Dadurch weisen alle Mitglieder durch ihre fachliche Ausrichtung und Expertise sowie ihre Einbindung in wichtige Organisationen eine besondere Sachnähe zur Thematik auf.

Der Runde Tisch bietet darüber hinaus auch Vertreter:innen unterschiedlichster Segmente des Prostitutionsgewerbes ein Forum, um Erfahrungen und Einschätzungen zur Prostitution aus unterschiedlichen Blickwinkeln mitzuteilen und somit zu einem ganzheitlichen Blick auf Prostitution beizutragen. 

Den Vorsitz des Runden Tisches hat das Referat Prostituiertenschutz der Sozialbehörde inne. 

Die konkrete Zusammensetzung des Runden Tisches Prostitution ergibt sich aus den „Regeln für die Zusammenarbeit“, siehe Downloads unten.

Download

Regeln für die Zusammenarbeit

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Themencluster

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Sitzungen, Themen und Ergebnisse

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Steuerrecht in der Sexarbeit - Fragen und Antworten

PDF herunterladen [PDF, 477,4 KB]

Orientierungshilfe: Zur Einordnung des Begriffs "Gewerbe" im Kontext der Gewerbeordnung, des Steuerrechts sowie des Prostituiertenschutzgesetzes.

PDF herunterladen [PDF, 190,4 KB]

Zum Weiterlesen

Symbolbild Karteikarte
Colourbox.de / #78462
Prostituiertenschutzgesetz

Informations- und Beratungsgespräch zur Anmeldung

Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie eine Anmeldebescheinigung erhalten.

Symbolbild Post/Sicherheit
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Prostituiertenschutzgesetz

Zustellanschrift

Eine aktuelle Meldebescheinigung für eine Wohnanschrift in Deutschland ist eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung nach § 3 ProstSchG. In Ausnahmefällen kann statt einer Meldebescheinigung auch eine Zustellanschrift ausreichend sein. Diese Zustellanschrift wird...

Neon-Leuchtschild mit dem Symbol einer offenen Tür
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Prostitutionsgewerbe: Anträge / Merkblätter

Formulare für Prostitutionsstätten

Antragsformular und weitere Unterlagen zum Betrieb einer Prostitutionsstätte.