Leitgedanke
Leitgedanke des Runden Tisches ist, die freie Entscheidung von Menschen für eine Tätigkeit in der Prostitution zu respektieren und diese vom bestehenden Recht zu schützen. Der Runde Tisch Prostitution ergänzt damit in Abgrenzung zu Zwangsverhältnissen die Strategien des Senats bei der Bekämpfung von Menschenhandel.
Wer den Beruf der Prostitution ausüben will, soll dies unter rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Bedingungen tun. Dem Senat geht es daher nicht um Kriminalisierung und Stigmatisierung, sondern um die nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von männlichen, weiblichen, trans* Prostituierten/Sexarbeiter*innen, der Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und den Schutz vor Gewalt.
Die Arbeit des Runden Tisches orientiert sich dabei an der Lebenswelt der Prostituierten und des Sozialraums (siehe auch Bürgerschaftsdrucksachen 21/5618 und 21/9460; PDF ca. 50 KB).
Selbstverständnis
Der Runde Tisch versteht sich als wissensgestütztes, fachliches Beratungsgremium. Die Sitzungen dienen dazu, unterschiedliche Sichtweisen kennenzulernen, sich ihnen zu nähern sowie konkrete Maßnahmen zu diskutieren.
Er greift aktuelle Themen auf und begleitet die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. Dabei ist das Spannungsverhältnis zwischen selbstbestimmter Entscheidung im Übergang zu Zwangskontexten zu berücksichtigen.
Zusammensetzung
Der Runde Tisch setzt sich aus ständigen Mitgliedern unter dem Vorsitz des Referats Opferschutz der Sozialbehörde zusammen.
Die Mitglieder weisen durch ihre fachliche Ausrichtung und Expertise sowie ihre Einbindung in wichtige Organisationen eine besondere Sachnähe zur Thematik auf.
Der Runde Tisch bietet darüber hinaus auch Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster Segmente des Sexgewerbes ein Forum, um Erfahrungen und Einschätzungen zur Prostitution aus unterschiedlichen Blickwinkeln mitzuteilen.
Die konkrete Zusammensetzung ergibt sich aus den "Regeln für die Zusammenarbeit" des Runden Tisches (siehe unten).