Die Beratung in den privaten Beratungsstellen ist nicht kostenfrei. Die Stadt übernimmt jedoch die Kosten einer Schuldner- oder Insolvenzberatung für Bürger, wenn diese selbst nicht über ausreichendes Einkommen verfügen.
Die Insolvenzordnung ermöglicht es redlichen Schuldnern - Verbrauchern und Gewerbetreibenden - unter Befreiung von ihren Verbindlichkeiten einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen, ohne die berechtigten Interessen...
Diese Seite soll überschuldeten Verbrauchern helfen, den Weg in eine Beratungsstelle zu finden und den Beratungsprozess vorzubereiten und zu begleiten.