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Grundlagen

Schuldner- und Insolvenzberatung in Hamburg

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Die Schuldnerberatung wird in Hamburg durch private Einrichtungen durchgeführt. Diese Schuldnerberatungsstellen führen im Auftrag der Stadt die Schuldner- und Insolvenzberatung nach Paragraph 11 Absatz 5 Sozialgesetzbuch XII und Paragraph 16a Nummer 2 Sozialgesetzbuch II durch.

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Diese Beratungsstellen bieten umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Darüber hinaus helfen sie als anerkannte Stellen nach Paragraph 305 Insolvenzordnung bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Kosten der Beratung

Die Beratung ist grundsätzlich nicht kostenfrei. Wer jedoch Sozialhilfe oder SGB II-Leistungen erhält oder selbst nicht über ausreichend Einkommen verfügt, um die Beratung zu bezahlen, kann  beantragen, dass die Beratungskosten übernommen werden. Mehr...

Anerkannte Beratungsstellen nach Paragraph 305 der Insolvenzordnung

Sofern Sie über ausreichend Einkommen verfügen, um die Beratungskosten selbst zu tragen, können Sie sich zur Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens außerdem an jede der anerkannten Stellen nach § 305 Insolvenzordnung wenden.

Alle Beratungsstellen

Hier finden Sie eine Übersicht aller Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Ablauf einer Schuldnerberatung

Die tatsächliche Beratung im Einzelfall orientiert sich an der spezifischen Situation des/der Betroffenen.