Diese Beratungsstellen bieten umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Darüber hinaus helfen sie als anerkannte Stellen nach Paragraph 305 Insolvenzordnung bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Kosten der Beratung
Die Beratung ist grundsätzlich nicht kostenfrei. Wer jedoch Sozialhilfe oder SGB II-Leistungen erhält oder selbst nicht über ausreichend Einkommen verfügt, um die Beratung zu bezahlen, kann beantragen, dass die Beratungskosten übernommen werden. Mehr...
Anerkannte Beratungsstellen nach Paragraph 305 der Insolvenzordnung
Sofern Sie über ausreichend Einkommen verfügen, um die Beratungskosten selbst zu tragen, können Sie sich zur Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens außerdem an jede der anerkannten Stellen nach § 305 Insolvenzordnung wenden.
Alle Beratungsstellen
Hier finden Sie eine Übersicht aller Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.
Ablauf einer Schuldnerberatung
Die tatsächliche Beratung im Einzelfall orientiert sich an der spezifischen Situation des/der Betroffenen.