Informationen zu den Funktionalitäten
Neben den bisherigen Funktionen stehen Ihnen mit der SocialCard auch folgende zusätzliche Bezahlfunktionen zur Verfügung.
Wenn Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) wohnen, stehen Ihnen folgende Bezahlfunktionen zur Verfügung:
1 - Überweisungen an folgende zugelassene Anbieter:
- Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)
- Sportvereine
- Jugendmusikschule
- Musikvereine
- Träger von Jugendreisen/Jugendfreizeiten
2 - Bezahlung per Lastschrift bei folgenden zugelassenen Anbietern, die keine Überweisung anbieten:
- Sportvereine
- Musikvereine
- Bücherhallen
Die Bezahlung per Lastschrift sowie die Freigabe neuer Zahlungsempfänger ist seit Anfang April 2025 möglich.
Wenn Sie in einer öffentlich-rechtlichen Folgeunterkunft (örU) wohnen, stehen Ihnen folgende Bezahlfunktionen zur Verfügung:
1 - Überweisungen an folgende zugelassene Anbieter:
- Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)
- Öffentlicher Personennahverkehr/ÖPNV (z.B. HVV)
- Mobilfunkanbieter
- Kabel- und Telefonanschlussanbieter
- Strom- und Energieversorger
- Sportvereine
- Jugendmusikschule
- Musikvereine
- Träger von Jugendreisen/Jugendfreizeiten
2 - Bezahlung per Lastschrift bei folgenden zugelassenen Anbietern, wenn eine Überweisung nicht möglich ist:
- Öffentlicher Personennahverkehr/ÖPNV
- Sportvereine
- Musikvereine
- Mobilfunkanbieter
- Strom- und Energieversorger
- Bücherhallen
Die Bezahlung per Lastschrift sowie die Freigabe neuer Zahlungsempfänger ist seit Anfang April 2025 möglich.
Bitte beachten Sie, dass nur ausgewählte Anbieter für Überweisungen oder die Bezahlung per Lastschrift zugelassen sind. Welche Firmen, Dienstleister, Händler und Vereine dies sind, können Sie auf dem SocialCard Webportal (SocialCard) einsehen, wenn Sie sich dort eingeloggt haben. Sie können die zugelassenen Anbieter für Überweisungen in einer Dropdown-Liste unter dem Menüpunkt „Geld senden“ und dem Unterpunkt „Vorlagen“ einsehen. Die zugelassenen Anbieter für Lastschriftmandate finden Sie unter dem Menüpunkt „Lastschrift“ und dem Unterpunkt „Whitelist der Zahlungsempfänger“.
Wir möchten Sie dabei unterstützen, die neuen Bezahlfunktionen richtig anzuwenden und verhindern, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Daher möchten wir Sie ausdrücklich auf Folgendes hinweisen:
Bitte informieren Sie sich im SocialCard Webportal unter dem Menüpunkt „Lastschrift“, ob der Anbieter bereits für die Bezahlung per Lastschrift zugelassen ist! Wenn Sie jemandem ein Lastschriftmandat erteilen, der nicht auf der Liste steht, kann dies zu hohen Kosten führen (bis zu 6,50 Euro), die Sie selbst tragen müssen. Der Kartendienstleister wird diese Kosten Ihnen gegenüber geltend machen, wenn Sie den Lastschrifteinzug autorisiert haben. Zudem kann der Zahlungsempfänger Mahngebühren geltend machen und ein Inkassoverfahren gegen Sie einleiten, was zusätzliche Kosten verursachen könnte. Diese Kosten werden nicht von der Stadt Hamburg übernommen.
Bitte vergewissern Sie sich auch nach Erteilung des Lastschriftmandats vor jedem Lastschrifteinzug, dass der Zahlungsempfänger auch weiterhin für die Zahlung per Lastschrift zugelassen ist. Ist dies nicht mehr der Fall, müssen Sie den zugrunde liegenden Vertrag kündigen und das SEPA- Lastschriftmandat gegenüber dem Gläubiger widerrufen. Wird dennoch ein Betrag unberechtigt vom Gläubiger abgebucht, können Sie im Webportal eine Rückerstattung des Betrags veranlassen. Wählen Sie hierfür in der Umsatzübersicht die Buchung aus, für die eine Rückerstattung erfolgen soll und klicken Sie auf den Status „gebucht“. Anschließend öffnet sich ein Informationsfenster zur ausgewählten Buchung, in dem Sie die Option „Zurückerstattung“ auswählen können.
3 - Onlinezahlung bei folgenden zugelassenen Anbietern:
- Öffentlicher Personennahverkehr/ÖPNV (Flixbus, Deutsche Bahn, Hamburger Hochbahn)
Darüber hinaus können Sie Onlinezahlungen an Telekommunikations- und Stromanbieter vornehmen, sofern diese die entsprechende Zahlungsmethode akzeptieren. Stand Januar 2026 bietet kein für Hamburg relevanter Telekommunikations- oder Stromanbieter eine Onlinezahlung an. Daher sind hier nur Zahlungen per Überweisung und Lastschriftmandat vorgesehen.
Sollte der gewünschte Anbieter für eine Überweisung nicht in der Dropdown-Liste unter dem Menüpunkt „Geld senden“ und dem Unterpunkt „Vorlagen“ vorhanden sein, müssen Sie im SocialCard Webportal eine Anfrage unter „Zahlungsempfänger“ für die Freischaltung dieses Anbieters stellen. Hierfür müssen Sie den Namen, die IBAN des Anbieters (Zahlungsempfängers) und eine Begründung angeben sowie die entsprechende Kategorie auswählen. Im Rahmen der ersten Anfrage ist es erforderlich, einmalig ein Dokument, wie beispielsweise eine Rechnung, einen Vertrag oder ein anderes entsprechendes Nachweisdokument des Zahlungsempfängers hochzuladen, um die Kontodaten zu verifizieren. Nach erfolgreicher Überprüfung der Angaben durch die zuständige Behörde wird dieses Dokument umgehend vom SocialCard Webportal sowie von der zuständigen Behörde gelöscht. Die zuständige Behörde wird anlässlich Ihrer Angaben entscheiden, ob die entsprechende IBAN für Sie und weitere Nutzende freigegeben wird. Sie erhalten im Webportal und/oder in der App eine Benachrichtigung, die unter dem Glockensymbol angezeigt wird. Außerdem wird der neue Zahlungsempfänger nach der Freigabe unter „Vorlagen“ angezeigt.
Erst nach Freigabe einer von ihnen angefragten IBAN können Sie eigenständig eine Überweisung an den freigegebenen Zahlungsempfänger tätigen.
Weitere Informationen finden Sie in der Nutzungsvereinbarung (PDF) auf Seite 2 unter „Nutzung für Überweisungen“.
Die virtuelle IBAN ist eine 22-stellige Ziffern- und Buchstabenkombination (DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX), die mit Ihrer Bezahlkarte verknüpft ist. Sie funktioniert genauso wie eine herkömmliche IBAN und ermöglicht es Ihnen, SEPA-Lastschriftmandate durchzuführen. Wenn Sie im Zahlungsprozess von einem zugelassenen Lastschriftmandats-Anbieter nach einer IBAN gefragt werden, ist dort Ihre virtuelle IBAN anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass Überweisungen auf Ihre SocialCard nur durch die Behörden und zugelassen Zahlungsempfänger möglich sind. Weitere Informationen finden Sie unter „Dürfen zugelassene Zahlungsempfänger Rücküberweisungen bzw. Rückerstattungen auf meine IBAN vornehmen“.
Die (virtuelle) IBAN der SocialCard benötigen Sie ausschließlich für Lastschriftmandate. Sie erhalten diese Nummer im Webportal unter dem Menüpunkt „Lastschrift“, unmittelbar nachdem Sie die Besondere Kartennutzungsvereinbarung Lastschrift für die SocialCard akzeptiert haben. Die Anzeige der IBAN kann einen kurzen Moment dauern.
Ja, zugelassene Zahlungsempfänger, die bereits für Überweisungen und Lastschriftmandate freigegeben sind, dürfen Rücküberweisungen bzw. Rückerstattungen auf Ihre IBAN vornehmen. Dies kann beispielsweise nach einer fristgerechten Kündigung eines Vertrags oder im Fall unberechtigter Abbuchungen erfolgen.
Sie können Lastschriftmandate nur bei bestimmten zugelassenen Anbietern (Verkehrsunternehmen/ÖPNV, Sportvereine, Musikvereine, Mobilfunkanbieter und Strom- und Energieversorger) einrichten, bei denen eine Bezahlung per Überweisung nicht möglich ist. Die einzelnen Anbieter (Zahlungsempfänger/Gläubiger) finden Sie im Webportal in einer Liste unter dem Menüpunkt „Lastschrift“. Anderen Anbietern dürfen Sie keine Lastschriftmandate erteilen und ihnen Ihre IBAN nicht mitteilen!
Sollte der gewünschte Anbieter in der Liste nicht vorhanden sein, müssen Sie im SocialCard Webportal vor Erteilung eines Lastschriftmandats unter dem Menüpunkt „Zahlungsempfänger hinzufügen“ eine Anfrage stellen. Hierfür benötigt die Behörde den Namen und die IBAN sowie die Gläubiger-Identifikationsnummer des Anbieters (Zahlungsempfängers). Im Rahmen der ersten Anfrage ist es erforderlich, einmalig ein Dokument, wie beispielsweise eine Rechnung, einen Vertrag oder ein anderes entsprechendes Nachweisdokument des Zahlungsempfängers hochzuladen, um die Kontodaten zu verifizieren. Nach erfolgreicher Überprüfung der Angaben durch die zuständige Behörde wird dieses Dokument umgehend vom SocialCard Webportal sowie von der zuständigen Behörde gelöscht. Die zuständige Behörde wird anlässlich Ihrer Angaben darüber entscheiden, ob die entsprechende IBAN freigegeben wird. Erst nach Freigabe einer von ihnen angefragten IBAN dürfen Sie ein Lastschriftmandat an den neu zugelassenen Zahlungsempfänger eigenständig erteilen und ihm Ihre IBAN mitteilen.
Bitte vergewissern Sie sich auch nach Erteilung des Lastschriftmandats vor jedem Lastschrifteinzug, dass der Zahlungsempfänger auch weiterhin für die Zahlung per Lastschrift zugelassen ist. Ist dies nicht mehr der Fall, müssen Sie den zugrunde liegenden Vertrag gegenüber dem Gläubiger kündigen und das dazugehörige SEPA-Lastschriftmandat widerrufen. Sofern der Betrag unberechtigt eingezogen wird, können Sie im Webportal die Erstattung der Lastschriftzahlung beauftragen. Wählen Sie hierfür in der Umsatzübersicht die Buchung aus, für die eine Rückerstattung erfolgen soll und klicken Sie auf den Status „gebucht“. Anschließend öffnet sich ein Informationsfenster zur ausgewählten Buchung, in dem Sie die Option „Zurückerstattung“ auswählen können.
Lastschrifteinzüge von nicht zugelassenen Anbietern werden vom Kartendienstleister abgelehnt. Hierdurch können für Sie Kosten in Höhe von bis zu 6,50 Euro entstehen, die Sie selbst tragen müssen! Der Kartendienstleister wird diese Kosten Ihnen gegenüber geltend machen, wenn Sie den Lastschrifteinzug autorisiert haben. Zudem kann der Zahlungsempfänger Mahngebühren geltend machen und ein Inkassoverfahren gegen Sie einleiten, was zusätzliche Kosten verursachen könnte. Diese Kosten werden nicht von der Stadt Hamburg übernommen.
Sollte der gewünschte Zahlungsempfänger für die Erteilung eines Lastschriftmandats nicht in der Liste unter dem Menüpunkt „Lastschrift“ vorhanden sein, müssen Sie im SocialCard Webportal unter dem Menüpunkt „Zahlungsempfänger hinzufügen“ eine Anfrage für die Freischaltung dieses Anbieters stellen. Hierfür müssen Sie den Namen und die IBAN des Zahlungsempfängers sowie die Gläubiger-Identifikationsnummer angeben. Im Rahmen der ersten Anfrage ist es erforderlich, einmalig ein Dokument, wie beispielsweise eine Rechnung, einen Vertrag oder ein anderes entsprechendes Nachweisdokument des Zahlungsempfängers hochzuladen, um die Kontodaten zu verifizieren. Nach erfolgreicher Überprüfung der Angaben durch die zuständige Behörde wird dieses Dokument umgehend vom SocialCard Webportal sowie von der zuständigen Behörde gelöscht. Die zuständige Behörde wird auf Grundlage Ihrer Angaben entscheiden, ob die entsprechende IBAN freigegeben wird. Sie erhalten im Webportal und/oder in der App eine Benachrichtigung, die unter dem Glockensymbol angezeigt wird. Außerdem wird der neue Zahlungsempfänger nach der Freigabe auf der Whitelist-Seite unter dem Menüpunkt „Lastschrift“ und dem Unterpunkt „Whitelist der Zahlungsempfänger“ angezeigt.
Erst nach Freigabe einer von Ihnen angefragten IBAN dürfen Sie ein Lastschriftmandat erteilen! Lastschrifteinzüge von nicht zugelassenen Anbietern werden von dem Kartendienstleister abgelehnt. Hierdurch können für Sie Kosten in Höhe von bis zu 6,50 Euro entstehen, die Sie selbst tragen müssen! Der Kartendienstleister wird diese Kosten Ihnen gegenüber geltend machen, wenn Sie einen Lastschrifteinzug autorisiert haben, obwohl der Zahlungsempfänger nicht zugelassen ist oder Ihr Guthaben nicht ausreicht. Zudem kann der Zahlungsempfänger Mahngebühren geltend machen und ein Inkassoverfahren gegen Sie einleiten, was zusätzliche Kosten verursachen könnte. Diese Kosten werden nicht von der Stadt Hamburg übernommen.
Bitte achten Sie darauf, dass genügend Geld auf Ihrer Karte verfügbar ist.
Sollte das Guthaben auf Ihrer SocialCard bei einer Lastschriftabbuchung nicht ausreichen, wird die Zahlung vom Kartendienstleister abgelehnt und Ihnen werden die Kosten hierfür in Rechnung gestellt. Dies kann zu hohen Kosten führen (bis zu 6,50 Euro), die Sie selbst tragen müssen. Der Kartendienstleister wird diese Kosten Ihnen gegenüber geltend machen, wenn Sie den Lastschrifteinzug autorisiert haben.
Die Kosten werden nicht von der Stadt Hamburg übernommen. Außerdem kann der Zahlungsempfänger ein Inkassoverfahren gegen Sie einleiten.
Weitere Informationen finden Sie bei der Frage „Fallen für mich Gebühren und Kosten an?“.
Sie können im Webportal die Erstattung der Lastschriftzahlung beauftragen. Wählen Sie hierfür in der Umsatzübersicht die Buchung aus, für die eine Rückerstattung erfolgen soll und klicken Sie auf den Status „gebucht“. Anschließend öffnet sich ein Informationsfenster zur ausgewählten Buchung, in dem Sie die Option „Zurückerstattung“ auswählen können.
Sobald der Kartendienstleister den Betrag vom Zahlungsempfänger zurückgebucht hat, wird das Guthaben Ihrer Karte entsprechend angepasst.
Siehe dazu auch die Besonderen Kartennutzervereinbarung Lastschrift für die SocialCard (PDF) auf Seite 2 unter „Erstattung von Lastschriftzahlungen“ und die Nutzungsvereinbarung (PDF) auf Seite 3 unter „Umgang mit nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsaufträgen“.
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann nur wirksam widerrufen werden, wenn der zugrunde liegende Vertrag nicht weitergeführt wird. Deshalb müssen Sie auch den zugrunde liegenden Vertrag schriftlich kündigen. In derselben schriftlichen Mitteilung können Sie den Vertrag kündigen und das Lastschriftmandat widerrufen. Hierfür müssen Sie die Kündigung eigenhändig unterschreiben und per Post an den Gläubiger schicken.
Wir empfehlen Ihnen, sich den Erhalt der Kündigung schriftlich vom Gläubiger bestätigen zu lassen oder die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Bitte bewahren Sie die Bestätigung oder den Rückschein zusammen mit einer Kopie der Kündigung sorgfältig auf, um die Kündigung später nachweisen zu können.
Sie können im Webportal die Erstattung der Lastschriftzahlung beauftragen. Wählen Sie hierfür in der Umsatzübersicht die Buchung aus, für die eine Rückerstattung erfolgen soll und klicken Sie auf den Status „gebucht“. Anschließend öffnet sich ein Informationsfenster zur ausgewählten Buchung, in dem Sie die Option „Zurückerstattung“ auswählen können.
Sobald der Kartendienstleister den Betrag vom Zahlungsempfänger zurückgebucht hat, wird das Guthaben Ihrer Karte entsprechend angepasst
Siehe dazu auch die Besonderen Kartennutzervereinbarung Lastschrift für die SocialCard (PDF) auf Seite 2 unter „Erstattung von Lastschriftzahlungen“ sowie die Nutzungsvereinbarung (PDF) auf Seite 3 unter „Umgang mit nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsaufträgen“.
Lastschrifteinzüge von nicht zugelassenen Anbietern oder bei nicht ausreichendem Guthaben werden von dem Kartendienstleister abgelehnt.
Mitgliedsbeiträge für volljährige Personen:
Die Hamburger Sportvereine und Musikvereine können grundsätzlich als Anbieter (Zahlungsempfänger) zugelassen werden.
Daher können Mitgliedsbeiträge entweder überwiesen oder per Lastschriftmandat bezahlt werden. Die Zahlungsart hängt vom Sportverein oder Musikverein ab. Wie Sie den Mitgliedsbeitrag für einen Sportverein oder Musikverein zahlen können, erfahren Sie von dem Verein. Dieser teilt Ihnen die Kontodaten mit oder fragt Sie nach einem Lastschriftmandat. Bitte prüfen Sie unbedingt vor Erteilung des Lastschriftmandats, ob der Verein im SocialCard Webportal bereits in der Liste unter dem Menüpunkt „Lastschrift“ vorhanden ist. Falls der Verein noch nicht in der Liste aufgeführt ist, stellen Sie bitte eine Anfrage.
Die Anfrage für die Freischaltung des neuen Zahlungsempfängers ist im SocialCard Webportal zu stellen. Geben Sie den Namen des Sportvereins oder Musikvereins und falls vorhanden die IBAN in die entsprechenden Textfelder ein und wählen die entsprechende Kategorie aus. Im Rahmen der ersten Anfrage ist es erforderlich, einmalig ein Dokument, wie beispielsweise eine Rechnung, einen Vertrag oder ein anderes entsprechendes Nachweisdokument des Zahlungsempfängers hochzuladen, um die Kontodaten zu verifizieren. Nach erfolgreicher Überprüfung der Angaben durch die zuständige Behörde wird dieses Dokument umgehend vom SocialCard Webportal sowie von der zuständigen Behörde gelöscht. Diese Angaben werden von der zuständigen Behörde überprüft. Sie erhalten im Webportal und/oder in der App eine Benachrichtigung, die unter dem Glockensymbol angezeigt wird. Außerdem wird der neue Zahlungsempfänger nach der Freigabe für Lastschriften auf der Whitelist-Seite unter dem Menüpunkt „Lastschrift“ und dem Unterpunkt „Whitelist der Zahlungsempfänger“ und für Überweisungen unter dem Menüpunkt „Geld senden“ und dem Unterpunkt „Vorlagen“ angezeigt.
Erst nach Freigabe einer von ihnen angefragten IBAN dürfen Sie eine Überweisung tätigen oder ein Lastschriftmandat erteilen!
Mitgliedsbeiträge für jede minderjährige Personen:
Wenn Sie für ihr minderjähriges Kind eine Mitgliedschaft im Sportverein, einer Musikschule oder einer ähnlichen Einrichtung (Sport, Kultur und Freizeit) bezahlen wollen, können Sie den entsprechenden Antrag auf BuT-Leistungen (Bildungs- und Teilhabepaket) beim Bezirksamt Eimsbüttel, im Fachamt Grundsicherung und Soziales, Bildung und Teilhabe – Abrechnungsstelle zu stellen. Weitere Informationen finden Sie unter Bildungspaket.
Gefördert wird die Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich. Die 15 Euro können für solche Vereinsaktivitäten (Sportverein, Musikschule, Theaterworkshops etc.) eingesetzt werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass das Grundsicherungsamt den Mitgliedsbeitrag direkt an den Anbieter überweist. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter Kultur, Musik, Sport, Freizeiten und Ausrüstung: Leistungen im Rahmen des Hamburger Bildungspaketes.
Die Vereinskosten können auch von Ihnen per Überweisung oder Lastschriftmandat, wie oben beschrieben, bezahlt werden.
Anbieter für Strom, Internet und Mobilfunk sind zugelassene Zahlungsempfänger. Alle Anbieter (Zahlungsempfänger), die für Überweisungen und Lastschriftmandate zugelassenen sind, finden Sie im Abschnitt „Welche Bezahlfunktionen sind mit der neuen SocialCard möglich?“
Eine vollständige Liste der Anbieter für Überweisungen finden Sie im SocialCard Webportal in der Dropdown-Liste unter dem Menüpunkt „Geld senden“ und dem Unterpunkt „Vorlagen“. Für die Freigabe weiterer Strom-, Internet- und Mobilfunkanbieter müssen Sie eine Anfrage für die Freischaltung des neuen Anbieters im SocialCard Webportal unter „Zahlungsempfänger“ stellen. Geben Sie den Namen des Internet-, Strom- oder Mobilfunkanbieters und die IBAN in die entsprechenden Textfelder ein und wählen Sie die entsprechende Kategorie aus. Im Rahmen der ersten Anfrage ist es erforderlich, einmalig ein Dokument, wie beispielsweise eine Rechnung, einen Vertrag oder ein anderes entsprechendes Nachweisdokument des Zahlungsempfängers hochzuladen, um die Kontodaten zu verifizieren. Nach erfolgreicher Überprüfung der Angaben durch die zuständige Behörde wird dieses Dokument umgehend vom SocialCard Webportal sowie von der zuständigen Behörde gelöscht. Diese Angaben werden von der zuständigen Behörde überprüft. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie im Webportal und/oder in der App eine Benachrichtigung, die unter dem Glockensymbol angezeigt wird. Außerdem wird der neue Zahlungsempfänger für Überweisungen nach der Freigabe unter dem Menüpunkt „Geld senden“ und dem Unterpunkt „Vorlagen“ und für Lastschriften auf der Whitelist-Seite unter dem Menüpunkt „Lastschrift“ und dem Unterpunkt „Whitelist der Zahlungsempfänger“ angezeigt.
Erst nach Freigabe einer von ihnen angefragten IBAN dürfen Sie eine Überweisung tätigen oder ein Lastschriftmandat eigenständig erteilen.
Weitere Informationen zur Überweisung finden Sie in der Nutzungsvereinbarung (PDF) auf Seite 2 unter „Nutzung für Überweisung“.
Der hvv (Hamburger Verkehrsverbund) gehört zu den zugelassenen Anbietern, denen Sie mit Ihrer neuen SocialCard Lastschriftmandate erteilen können.
Sie können das Deutschlandticket mit Sozialrabatt bei dem hvv über ein Lastschriftmandat abonnieren. Hierfür müssen Sie dem hvv Ihre IBAN mitteilen. Um von den Sozialrabatt zu profitieren, müssen Sie das vollständig ausgefüllte und ausgedruckte HVV-Sozialrabatt-Bestellformular sowie einen amtlichen Ausweis bei einer HVV-Servicestelle vorlegen. Die hvv-Servicestellen finden Sie unter www.hvv.de/de/servicestellen. Bitte bringen Sie auch den Bescheid über die Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG als Nachweis der Berechtigung für den Sozialrabatt zur hvv-Servicestelle mit. Weitere Informationen zu dem Sozialrabatt und zum Prozess finden Sie unter www.hvv.de/de/tickets/sozialrabatt.
Um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten, ist Ihre Mobilitätskarte bei Umzug in eine öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) mindestens noch einen Monat gültig. Dies ermöglicht es Ihnen, weiterhin die öffentlichen Verkehrsmittel in Hamburg zu nutzen.
Ja, den ermäßigten Beitrag können Sie direkt vor Ort in den Bücherhallen entweder mit Ihrer SocialCard oder in bar bezahlen. Die Bücherhallen weisen darauf hin, dass für die Bezahlung der ermäßigten Servicegebühr kein Lastschriftverfahren eingerichtet werden kann, da hierfür jedes Jahr neu der relevante Bescheid (hier der AsylbLG-Bescheid) im Original vorgelegt werden muss. Weitere Informationen erhalten Sie unter Häufig gestellte Fragen | Bücherhallen Hamburg.
Sollte es aus bestimmten Gründen erforderlich sein, den nicht ermäßigten Beitrag zu zahlen, haben Sie die Möglichkeit der Erteilung eines Lastschriftmandats im SocialCard Webportal.
Ja, Sie können mit der Bezahlkarte eine Prepaid-Karte mit Datenvolumen erwerben und diese in der öffentlichen-rechtlichen Unterkunft (örU) für den Zugang zum Internet nutzen.
Allgemeine Informationen
Die Social Card ist eine guthabenbasierte Debitkarte und funktioniert ohne hinterlegtes Bankkonto. Die SocialCard ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Ihren Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sie können den Betrag nutzen, sobald dieser auf der Karte aufgeladen ist. Die Bezahlkarte hat keinen Kreditrahmen.
Sie können an zugelassene Zahlungsempfänger Überweisungen und SEPA-Lastschriftmandate einrichten. Ab Oktober 2025 können Sie außerdem an zugelassene Zahlungsempfänger Onlinezahlungen vornehmen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter „Informationen zu den Funktionalitäten“. Weitere Informationen zur bundesweiten Bezahlkarte sowie zur Nutzung auf dem Smartphone finden Sie auf der Webseite des Anbieters (PDF).
Erklärvideos stehen Ihnen auf dieser Seite im Bereich „Videos“ zur Verfügung.
Sie bekommen die SocialCard, wenn Sie Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erhalten und in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft wohnen.
Die SocialCard, die in Hamburg ausgegeben wird, ist bundesweit einsetzbar. Überweisungen ins EU- sowie Nicht-EU-Ausland sowie Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen im EU- sowie Nicht-EU-Ausland sind nicht vorgesehen.
Die SocialCard können Sie als Plastikkarte und mit Ihrem Smartphone als App nutzen. Zu Ihrem Schutz vor Missbrauch setzt die Nutzung der App-Funktion eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung, das heißt eine Verknüpfung mit Ihrem Smartphone, voraus. Hierfür müssen Sie zuvor Ihre Mobilfunknummer beim Amt für Migration angegeben haben. Eine Bezahlung per Google Pay und Apple Pay ist ebenfalls möglich (siehe Kundeninformation dazu als One Pager, PDF).
Wenn Sie eine SocialCard bekommen haben, wird das Geld vom Amt für Migration automatisch und digital auf die SocialCard geladen.
Sie müssen für die monatliche Aufladung der SocialCard nicht mehr zu einer Behörde oder Kassenstelle kommen – weder zum Amt für Migration noch zum Bezirksamt. Es erfolgt keine Bargeldauszahlung mehr, auch nicht bei der Kassenstelle des Bezirksamts Wandsbek.
Nein. Das Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird nur noch auf die SocialCard geladen. Die Behörde überweist das Geld dann nicht mehr auf ein Konto und zahlt es nicht mehr in bar aus.
Sie können unabhängig von der SocialCard ein eigenes Konto bei einer Bank eröffnen, zum Beispiel wenn Sie arbeiten und ergänzende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Sie dann aber weiterhin nur auf Ihre SocialCard.
Jede Person über 18 Jahre bekommt eine eigene SocialCard - auch Kinder in einer Familie, die über 18 Jahre sind.
Das Geld für Kinder unter 18 Jahre wird auf die SocialCard der Mutter oder des Vaters geladen. Das entscheiden Sie.
Sie können mit der SocialCard überall dort bezahlen, wo VISA-Karten akzeptiert werden. Achten Sie auf das VISA-Logo im Geschäft oder fragen Sie nach. Sie können mit der SocialCard in Deutschland im stationären Handel bezahlen (zum Beispiel im Supermarkt und anderen Geschäften oder bei Dienstleistern wie Friseuren, Deutsche Bahn, etc.).
Im Ausland können Sie die SocialCard nicht nutzen. Sie funktioniert auch nicht für Geldtransfers, Bargeldservice oder Glücksspiel. Im Internet kann die SocialCard ausschließlich bei ausgewählten Zahlungsempfängern, beispielsweise bestimmten Verkehrsunternehmen, genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Abschnitt „Informationen zu den Funktionalitäten“. Der Kauf im Internet ist möglich mit Guthabenkarten oder Geschenkgutscheinen für Online-Händler (z.B. Amazon, Otto etc.), die Sie z.B. im Supermarkt mit Ihrer SocialCard kaufen können.
Weitere Informationen zu den Bezahlmöglichkeiten finden Sie unter „Informationen zu den Funktionalitäten“.
Pro volljähriger Person (ab 18 Jahre) können 50 Euro monatlich in bar abgehoben werden.
Pro minderjähriger Person (bis 18 Jahre) können seit dem 19. Februar 2025 zusätzlich 50 Euro monatlich abgehoben werden.
Diese monatlichen Beträge für die Barabhebung können nicht auf den folgenden Monat übertragen werden. Das Guthaben auf der Karte wird aber auf den nächsten Monat übertragen und kann mittels Kartenzahlung in Geschäften etc. weiterhin genutzt werden.
Das Bargeld kann an Bank-Geldautomaten (mit Gebühren) und in Geschäften (kostenlos) abgehoben werden. Sie können mit der SocialCard an Bank-Geldautomaten gegen eine Gebühr von 0,65 Euro pro Abhebung Geld abheben oder kostenlos bei einem Einkauf im Geschäft.
Hier finden Sie eine Übersicht der Geschäfte, in welchen Sie kostenlos Bargeld abheben können. Das setzt in der Regel einen Einkauf in Höhe von 5-10 Euro voraus. Einige Supermärkte erlauben bereits ab einem Mindesteinkaufswert von 0,99 Euro eine kostenlose Bargeldabhebung. Informationen hierzu finden Sie auf www.socialcard.de.
Sie können mit der SocialCard an Bank-Geldautomaten gegen eine Gebühr von 0,65 Euro pro Abhebung Geld abheben oder kostenlos bei einem Einkauf im Geschäft. Wenn Sie im Geschäft mit der SocialCard bezahlen, fallen unabhängig von der Zahl der Einkäufe keine Gebühren an.
Es können ausnahmsweise höhere Kosten bei strittigen Zahlungsaufträgen oder bei unberechtigten Lastschrifteinreichungen anfallen: 6,50 Euro – siehe unter „Welche Bezahlfunktionen kann ich mit der neuen SocialCard nutzen?“ und in der Nutzungsvereinbarung (PDF) auf Seite 3 unter „Umgang mit nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsaufträgen“ und in der Besonderen Kartennutzervereinbarung Lastschrift für die SocialCard (PDF) auf Seite 3 unter „Vertragswidriges Verhalten“. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie einem nicht zugelassenen Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, den zugrunde liegenden Vertrag nicht gekündigt und das Lastschriftmandat nicht widerrufen haben oder zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend Guthaben auf Ihrer Karte vorhanden war.
Beachten Sie, dass ein SEPA-Lastschriftmandat an einen neuen Zahlungsempfänger, der nicht in der Liste unter dem Menüpunkt „Lastschrift“ ist, erst erteilt werden darf, nachdem dieser Zahlungsempfänger von der zuständigen Behörde genehmigt wurde. Lastschrifteinzüge von nicht zugelassenen Anbietern werden vom Kartendienstleister abgelehnt. Hierdurch können für Sie Kosten in Höhe von bis zu 6,50 Euro entstehen, die Sie selbst tragen müssen! Der Kartendienstleister wird diese Kosten Ihnen gegenüber geltend machen, wenn Sie den Lastschrifteinzug autorisiert haben, obwohl der Zahlungsempfänger nicht zugelassen ist oder Ihr Guthaben nicht ausreicht. Zudem kann der Zahlungsempfänger Mahngebühren geltend machen und ein Inkassoverfahren gegen Sie einleiten, was zusätzliche Kosten verursachen könnte.
Diese Kosten werden nicht von der Stadt Hamburg übernommen.
Nein, eine Einsichtnahme in den Kontostand und die Kontobewegungen sind für die Behörde nicht möglich. Nur Sie können Ihren Guthabenstand überprüfen.
Im Webportal stehen Ihnen verschiedene Funktionen zur Verfügung: Sie können zum Beispiel Ihr Guthaben und Ihre getätigten Umsätze abfragen, Ihre Karte im Verlustfall sperren oder bei Fragen Kontakt zum Kartendienstleister aufnehmen.
Sie gelangen über https://portal.socialcard.de zum Webportal. Dort müssen Sie sich einmalig registrieren. Hierfür benötigen Sie den 8-stelligen Autorisierungscode, den Sie im Umschlag mit der Karte erhalten haben und die 19-stellige Kartennummer. Bei der Registrierung werden Sie unter anderem gebeten eine E-Mail-Adresse anzugeben. Bitte prägen Sie sich die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung angegeben haben, gut ein. Diese benötigen Sie, wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich im Webportal einloggen.
Die My SocialCard App ist ergänzend zum SocialCard Webportal eine App, über die Sie z.B. Ihr Bargeldlimit und Ihre getätigten Umsätze abfragen können. Sie können dort auch Ihre Karte im Verlustfall sperren. Um die My SocialCard App nutzen zu können, benötigen Sie den 8-stelligen Autorisierungscode und die 19-stellige Kartennummer. Den 8-stelligen Autorisierungscode erhalten Sie zusammen mit Ihrer Plastikkarte in einem verschlossenen Umschlag.
Sie müssen die My SocialCard App im jeweiligen Store (iOS/Apple oder Android/Google) kostenlos downloaden. Nach dem Download der App werden Sie aufgefordert, den 8-stelligen Autorisierungscode einzugeben und sich zu registrieren. Anschließend wird Ihnen Ihre Karte in der My SocialCard App angezeigt.
Weitere Informationen finden Sie in der Nutzungsvereinbarung (PDF) auf Seite 1 unter „My SocialCard App“.
Wenn Ihnen aufgrund vergessener Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) eine neue Bezahlkarte ausgestellt wird, erhalten Sie automatisch eine neue Kartennummer sowie eine neue IBAN.
Bereits freigegebene Zahlungsempfänger für Überweisungen oder bestehende Lastschriftmandate werden nicht übernommen und müssen nach Ausstellung der neuen Bezahlkarte erneut von Ihnen angefragt und freigegeben werden.
Die erneute Anfrage erfolgt im Webportal oder in der App unter den Menüpunkten „Zahlungsempfänger“ bzw. „Lastschrift“.
Bitte informieren Sie zudem alle Zahlungsempfänger, für die ein Lastschriftmandat besteht, über Ihre neue IBAN, damit Abbuchungen weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
Sie können Ihren Guthabenstand jederzeit im Webportal oder in der My SocialCard App abfragen.
Nach dreimaliger falscher Eingabe der PIN wird die Karte automatisch gesperrt. Zahlungen mit der Karte sind dann nicht mehr möglich.
Die PIN-Sperre ist im Webportal für Sie sichtbar. Sie können im Webportal die PIN eigenständig zurücksetzen. Dafür müssen Sie auf „PIN zurücksetzen“ klicken. Die PIN ändert sich dadurch nicht.
Es wird nach dem Zurücksetzen der PIN ausdrücklich empfohlen, eine Zahlung mittels Einstecken der Karte in das Kartenlesegerät vorzunehmen, ansonsten funktioniert die kontaktlose Zahlung nicht.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Funktionen Überweisung und Lastschrift weiterhin im Rahmen des vorhandenen Limits nutzen können, auch wenn Ihre SocialCard im Webportal oder in der App den Status „Karte gesperrt“ oder „PIN gesperrt“ anzeigt.
Wenn Sie Ihre SocialCard verloren haben oder die Karte gestohlen wurde, müssen Sie die Karte sofort sperren lassen. Wird Ihre Karte zwischen Verlust und Sperrung unbefugt genutzt, geht der Schaden zu Ihren Lasten.
Sie können die Karte selbständig sperren - entweder im Webportal oder in der My SocialCard App. Melden Sie den Verlust anschließend über das AsylbLG-Portal (www.hamburg.de/go/asylblg) an das Amt für Migration. Von dort wird Ihnen eine neue Karte ausgestellt. Das Guthaben zum Zeitpunkt der Sperrung wird auf die neue Karte übertragen.
Wenn Sie die PIN vergessen haben, können Sie selbständig Ihre PIN im Webportal oder in der My SocialCard App abfragen.
Bei technischen Problemen mit der neuen SocialCard wenden Sie sich bitte zuerst im Webportal oder in der My SocialCard App an den Kartendienstleister.
Wenn Sie zuvor selbst die Sperrung Ihrer Karte veranlasst haben, weil die Karte verloren worden ist oder gestohlen, oder wenn Sie die PIN mehrmals falsch eingegeben haben, wenden Sie sich über das AsylbLG-Portal (www.hamburg.de/go/asylblg) an das Amt für Migration, wo Sie die SocialCard bekommen haben. Ihre Karte wird daraufhin wieder entsperrt, die alte PIN ist weiterhin gültig.
Hinweis: An Automaten, an denen die Nutzung der SocialCard ohne Eingabe des PIN möglich ist, kann es zu einer Sperrung der Karte kommen, wenn diese mehr als 5 Mal hinter einander benutzt wird.
Für das mobile Bezahlen per Smartphone können Sie Apple Pay oder Google Pay nutzen und Ihre Karte in der Apple Wallet oder der Google Wallet hinzufügen. Sie können die bisherige und neue SocialCard dann als digitale Bezahlkarte in Ihrem Smartphone an der Kasse oder einem Kartenlesegerät für eine Zahlung einsetzen.
Bitte beachten Sie, dass jedes Bundesland eigene Regelungen hat und unterschiedliche Zahlungsempfänger zulässt. Prüfen Sie daher umgehend, ob Ihre bisher zugelassenen Zahlungsempfänger auch in Hamburg weiterhin zulässig sind. Ist dies nicht der Fall, müssen im SocialCard-Webportal bzw. in der App neue Anfragen zur Freigabe der entsprechenden Zahlungsempfänger gestellt werden.
Sofern Sie einem Zahlungsempfänger ein Lastschriftmandat erteilt haben und dieser im neuen Bundesland nicht zugelassen ist, ist der zugrunde liegende Vertrag zu kündigen und das Lastschriftmandat zu widerrufen.
Erhalten Sie kein Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr, können Sie die Karte weiterhin behalten. Es wird kein weiteres Geld auf die Karte geladen.
Verbrauchen Sie Ihr Restguthaben bitte so bald wie möglich!
Es fallen keine Kosten an. Ihre SocialCard brauchen Sie nicht zurückzugeben; Sie können sie selbst im Müll entsorgen.
Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Sie zum Beispiel nicht mehr, wenn Sie im Asylverfahren einen Schutzstatus bekommen haben, selbst genügend Geld verdienen oder Bürgergeld vom Jobcenter erhalten.
Ein Chatbot ist in 24 Sprachen verfügbar und kann online im SocialCard Navigator genutzt werden.
Zusätzlich steht Ihnen ein Telefonbot in 24 Sprachen zur Verfügung. Sie erreichen ihn über die Kontaktmöglichkeiten unter www.socialcard.de und in der My SocialCard App.