Bedeutung der Erwerbsfähigkeit
Welche Sozialleistungen Sie in Anspruch nehmen können, hängt davon ab, ob Sie erwerbsfähig sind:
- Menschen, die wegen ihres Alters oder dauerhafter, vom zuständigen Rentenversicherungsträger festgestellter Erwerbsminderung nicht erwerbsfähig sind, also weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII - Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
- Erwerbsfähige Personen und im selben Haushalt lebende Angehörige erhalten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, umgangssprachlich auch "Hartz IV" genannt).
Beratung und Antragstellung
- Sie sind nicht erwerbsfähig:
Bei Fragen zu Ihren Ansprüchen auf Sozialhilfe (Kontakt) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kontakt), wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt (fragen Sie nach dem "Sozialen Dienstleistungszentrum" beziehungsweise dem "Fachamt Grundsicherung und Soziales"). Dort werden Sie bei der Beantragung von Leistungen gerne beraten. - Sie sind erwerbsfähig:
Alle Informationen zum Arbeitslosengeld II und zum Sozialgeld nach dem SGB II bietet das Jobcenter team.arbeit.hamburg.
Mehr Informationen
- Fachinformationen rund um die Themen Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung für das SGB XII und das SGB II in Hamburg enthält die "Infoline". Sie finden hier das Hamburger Regelwerk zu den verschiedenen Leistungen.
- Einen umfassenden Überblick über die Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung bietet das zuständige Bundesministerium auf seinen Internetseiten und in Form einer kostenlosen Broschüre.
- Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit finden Sie beim Behördenfinder Hamburg, beim Jobcenter team.arbeit.hamburg und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.