Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben...
...sollten Sie sich unbedingt die Übernahme
- der monatlichen Miete,
- der Umzugskosten sowie
- der Mietkaution oder Genossenschaftsanteile
von der zuständigen Dienststelle (siehe unten) schriftlich bestätigen lassen. Für diese sogenannte Zusicherung legen Sie bitte vor:
- einen noch nicht unterschriebenen Mietvertrag oder
- ein konkretes Mietangebot.
Kosten für Umzüge
Sprechen Sie mit Ihrer Sacharbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter bevor Sie einen Umzug planen. Kosten für den Umzug werden nur übernommen, wenn der Umzug erforderlich ist.
Ein Umzug ist zum Beispiel erforderlich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in Ihrer Wohnung bleiben können oder wenn Sie sich von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner getrennt haben. Es gibt weitere Gründe, wann ein Umzug erforderlich ist. Diese finden Sie im Internet unter in der Infoline Sozialhilfe (Fachanweisungen zu § 22 SGB II und § 35 SGB XII).
Wie hoch die Miete sein darf
Wie hoch Ihre Miete sein darf, ist davon abhängig, wie viele Personen mit Ihnen zusammen im Haushalt leben.
Wie hoch die Miete maximal sein darf, legen die sogenannten Angemessenheitsgrenzen fest. Damit die zuständigen Dienststelle Ihre Miete übernehmen kann, darf die Miete Ihrer Wohnung nicht teurer sein.
Worauf Sie bei der Besichtigung einer Wohnung achten sollten
Bevor Sie sich für eine Wohnung entscheiden, sollten Sie diese besichtigen. Achten Sie dabei auf folgende wichtige Punkte:
- Ist der Zustand der Wohnung in Ordnung (zum Beispiel sanitäre Anlagen, Fenster, Wände)? Gibt es Ungeziefer oder Schimmel?
- Stimmen die Angaben im Mietangebot mit den tatsächlichen Verhältnissen überein? (Beispiel: Wenn eine Einbauküche im Mietvertrag angegeben ist, muss diese auch vorhanden sein).
- Wenn Sie eine Wohnung mit anderen Personen teilen:
- Wie viel Platz steht Ihnen zu?
- Haben Sie genügend Privatsphäre?
- Können Küche und Bad angemessen genutzt werden?
- Stimmen die Angaben im Mietangebot mit denen im Mietvertrag überein (zum Beispiel die Höhe der Miete, Vereinbarungen über Staffelmiete)?
Was Sie außerdem wissen müssen:
- Grundsätzlich müssen Sie keine Maklerkosten zahlen.
- Weitere Kosten (zum Beispiel die Mietkaution) müssen Sie erst nach Vertragsabschluss zahlen.
Sie haben Probleme mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter?
- Sie vermuten, dass Ihre Nebenkostenabrechnung falsch oder zu hoch ist?
- Ihre Miete soll (nach einer Modernisierung) erhöht werden?
- Sie haben den Eindruck, dass die Miete für den Zustand Ihrer Wohnung zu hoch ist?
- Sie haben das Gefühl, dass Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin Ihre Lage ausnutzt?
- Ihre Wohnung ist viel kleiner als im Mietvertrag angeben? Sie haben große Mängel, zum Beispiel Schimmel oder feuchte Wände in Ihrer Wohnung?
- Sie haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit einzelner Forderungen Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters?
Dann informieren Sie bitte Ihre zuständigen Dienststelle. Wir helfen Ihnen, wenn es Probleme mit Ihrem Vermieter gibt.
Handelt es sich um gravierende Beeinträchtigungen oder große Mängel, übernimmt die zuständigen Dienststelle für ein Jahr die Kosten für Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein. Sie erhalten eine Erklärung zur Übernahme der Kosten, die Sie beim Mieterverein vorlegen.
Sie können selbst wählen, welcher Mieterverein Sie unterstützen soll. Diese Hamburger Mietervereine unterstützen Sie:
Was ist die zuständige Dienststelle?
Zuständig ist die Dienststelle, von der Sie Leistungen für den Lebensunterhalt bekommen. Also entweder
ein Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg oder
das Fachamt für Grundsicherung und Soziales bzw. das Soziale Dienstleistungszentrum in Ihrem Bezirksamt - für Leistungen der Sozialhilfe oder der Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung).
Faltblatt
Der Inhalt dieses Artikels steht unten auch als Faltblatt in zahlreichen Übersetzungen zur Verfügung.