Aus dem Regelsatz finanzieren Sozialhilfeempfänger ihre Aufwendungen für Nahrungsmittel, Gesundheits- und Körperpflege sowie für weitere persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens wie Bekleidung und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Auch die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Haushaltsgeräten sind mit dem Regelsatz abgegolten (Höhe und Entwicklung der Regelsätze im Überblick).
Einmalige Leistungen
Zusätzliche Hilfen für einmalige Leistungen können gewährt werden
- für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
- für die Erstausstattung mit Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt,
- für Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie für die Miete von therapeutischen Geräten.
Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen sowie Ausführungsvorschriften zur Bewilligung von Sozialleistungen in Hamburg finden Sie unter www.hamburg.de/infoline .
Leistungen des Bildungspaketes
Zusätzlich zum maßgebenden Regelbedarf haben Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen aus dem sogenannten Bildungspaket.
Informationen über alle in Betracht kommenden Leistungen sowie die notwendigen Verfahrensschritte finden Sie unter www.hamburg.de/bildungspaket