Ermäßigung

Sozialrabatt auf Zeitkarten des HVV

  • Sozialbehörde
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Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Sozialrabatt auf Ihr Monatsticket und andere Abonnements wie z. B. das hvv Deutschlandticket beim Hamburger Verkehrsverbund (hvv) zu beantragen. Sie müssen dann nur einen reduzierten Eigenanteil für das Ticket zahlen. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und wichtige Informationen sind nachstehend zusammengefasst. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg. Bitte lesen Sie alle Punkte. 

Bitte besuchen Sie bei konkreten Fragen zu Ihrem Ticket die Homepage des hvv oder wenden Sie sich an den Kundenservice des hvv (kundenservice@hochbahn.de). 

Wichtiger Hinweis: Schülerinnen und Schüler mit Wohnort in Hamburg können unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenloses hvv Deutschlandticket erhalten (Näheres finden Sie unter Ziffer 4).

1. Allgemeine Informationen zum Sozialrabatt

Der Sozialrabatt beträgt aktuell 35,50 Euro pro Person. 

Den Rabatt für eine Zeitkarte des hvv können nur Personen erhalten, die in Hamburg gemeldet sind und eine der nachfolgend genannten existenzsichernden Leistungen von einem Hamburger Leistungsträger erhalten: 

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Laufende Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bzw. Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

2. Wie erhalte ich den Sozialrabatt?

Für das hvv Deutschlandticket auf der Chipkarte:

Die Beantragung des Sozialrabatts können Sie online in Ihrem „meinhvvkundenkonto“ durchführen. Details zu diesem Verfahren finden Sie auf der Homepage des hvv. Es entfällt für Sie das Ausfüllen des Papierantrags und die Vorsprache in einer Service- oder Verkaufsstelle des hvv. Nutzen Sie dieses Verfahren bitte vorrangig.

Für Monatstickets:

Für den Kauf eines Monatstickets mit Sozialrabatt müssen Sie den Papierantrag in einer Service- oder Verkaufsstelle des hvv einreichen. Den Antrag können Sie auf der Homepage des hvv herunterladen. Den Antrag finden Sie hier

Die Anträge liegen zudem in den folgenden Stellen aus:

  • bei den Service- oder Verkaufsstellen des hvv
  • in den Standorten vom Jobcenter (team.arbeit.hamburg)
  • in den Fachämtern für Grundsicherung und Soziales der Bezirksämter 

Füllen Sie den Antrag bitte zu Hause lesbar und vollständig aus. Den Antrag legen Sie dann zusammen mit Ihrem Identitätspapier bei einer Service- oder Verkaufsstelle des hvv vor und unterschreiben es dort. 

Bitte beachten Sie: Bei Monatstickets mit Sozialrabatt muss bei jedem Neukauf ein neuer, ausgefüllter Antrag und Ihr Identitätspapier vorgelegt werden. Eine Nutzung des Onlineverfahrens ist nicht möglich.

Für das Jobticket:

Wenn Sie den Sozialrabatt auf Ihr Jobticket anwenden möchten, senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag direkt per E-Mail an Ihren Vertragspartner S-Bahn Hamburg (s-bahn.hamburg@deutschebahn.com). Alternativ senden Sie den Antrag per Post an: hvv Geschäftskundenbetreuung, S-Bahn Hamburg GmbH, Hammerbrookstraße 44, 20097 Hamburg. Weitere Informationen finden Sie hier

Für Menschen ohne festen Wohnsitz:

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, können Sie den Sozialrabatt beantragen, wenn Sie eine der unter Ziffer 1. genannten Leistungen von einem Hamburger Leistungsträger erhalten. Geben Sie den Antrag bitte in einer der Service- oder Verkaufsstellen des hvv ab. Den Antrag und Informationen finden Sie hier

Für Betreute Personen:

Wenn Sie in einem Betreuungsverhältnis stehen, können Betreuerinnen und Betreuer den Sozialrabatt für Sie auch per E-Mail beantragen. Ein persönlicher Besuch in einer Service- oder Verkaufsstelle ist nicht erforderlich. Den Antrag und Informationen finden Sie hier unter „Gut zu wissen“. 

3. Schülerinnen und Schüler und Azubis:

Schülerinnen und Schüler mit Wohnort in Hamburg, die eine staatliche Schule oder eine staatlich genehmigte oder staatlich anerkannte allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keinen Anspruch auf das Bonusticket für Auszubildende haben, können ein kostenloses hvv Deutschlandticket erhalten.

Ab 16 Jahren ist für die Bestellung ein Berechtigungsnachweis erforderlich, der im Schulbüro erhältlich ist. Weitere Informationen zum kostenlosen hvv Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler finden Sie hier

Für Auszubildende:

Sofern Ihr Ausbildungsbetrieb (duale Ausbildung oder Freiwilligendienst) oder die Stadt Hamburg bzw. der Umlandkreis (vollschulische Ausbildung) sich an den Kosten beteiligen, können Auszubildende das hvv Deutschlandticket Azubi erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier

4. Für welche hvv Zeitkarten gilt der Sozialrabatt?

Für das hvv Deutschlandticket auf der Chipkarte sowie für Monats- und Jobtickets. 

5. Für welche Fahrkarten gilt der Sozialrabatt nicht?

Der Sozialrabatt kann nicht beantragt werden für

  • Tickets in der hvv switch App (hier gibt es keine Ermäßigungen),
  • Wochenkarten, 
  • Semestertickets für Studierende,
  • Schülerinnen und Schüler, wenn ein kostenloses hvv Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen werden kann. Informationen erhalten Sie hier. 

6. Wie lange kann der Sozialrabatt in Anspruch genommen werden?

So lange die unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen vorliegen. Den Leistungszeitraum können Sie normalerweise Ihrem Leistungsbescheid entnehmen. 

7. Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden wichtigen Hinweise:

  • Sobald die unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, entfällt der Anspruch auf den Sozialrabatt. Nehmen Sie in diesem Fall umgehend Kontakt zu einer Service- oder Verkaufsstelle des hvv auf. Sie müssen dann den regulären Preis für Ihr Ticket bezahlen. Bei einer unberechtigten Weiternutzung des Sozialrabatts können Sie sich wegen Betrugs strafbar machen und müssen unter Umständen eine Rückzahlung des Sozialrabatts leisten.
  • Aus Kulanz kann der Rabatt maximal für einen zurückliegenden Zeitraum von drei Monaten und für zwei Monate in die Zukunft berücksichtigt werden. 
  • Der Sozialrabatt gilt nur für volle Monate und kann nicht anteilig gewährt werden.