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Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit an, einen Sozialrabatt auf Ihre Monatskarte und andere Abonnements wie zum Beispiel das Deutschlandticket beim Hamburger Verkehrsverbund (HVV) zu beantragen. Sie müssen dann nur einen reduzierten Eigenanteil für die Fahrkarte zahlen.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und wichtige Informationen sind nachstehend zusammengefasst. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg. Bitte lesen Sie alle Punkte (Stand: 1. Januar 2025).
Hinweis: Für Personen unter 16 Jahren und Schülerinnen und Schüler gibt es eine kostenlose „Schülerfreifahrt“ (siehe Punkt 3)
1. Allgemeine Informationen zum Sozialrabatt
Der Sozialrabatt beträgt aktuell 35,50 Euro pro Person. Der Rabatt muss pro Person bei einer Services- oder Verkaufsstelle des HVV beantragt werden. Für eine Zeitkarte des HVV können nur Personen den Rabatt erhalten, die in Hamburg gemeldet sind und eine der nachfolgend genannten existenzsichernden Leistungen von einem Hamburger Leistungsträger erhalten:
- Bürgergeld (SGB II)
- Laufende Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bzw. Erwerbsminderung (SGB XII)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
2. Erhalten auch Angehörige von Leistungsberechtigten den Sozialrabatt?
Ja, aber mit Einschränkungen. Alle Mitglieder einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft erhalten den Sozialrabatt, wenn diese im gleichen Haushalt leben, sofern das 25. Lebensjahr nicht überschritten wird. Das bedeutet, den Sozialrabatt kann auch die Partnerin bzw. der Partner und die Kinder des Leistungsberechtigten erhalten.
2. Wo erhalte ich das Antragsformular?
Sie können den Antrag auf der Homepage des HVV herunterladen. Sie müssen keinen Kontakt zu Ihrer Leistungssachbearbeitung aufnehmen, um das Formular zu erhalten.
Die Anträge liegen zudem in den folgenden Stellen aus:
- In den Standorten von Jobcenter team.arbeit.hamburg.
- In den Fachämtern für Grundsicherung und Soziales der Bezirksämter.
- Bei den HVV-Service- und Verkaufsstellen.
Helfen Sie mit, Wartezeiten zu verkürzen! Füllen Sie den Antrag bitte bereits zu Hause lesbar und vollständig aus. Den Antrag legen Sie dann zusammen mit Ihrem Identitätspapier bei einer Service- oder Verkaufsstelle des HVV vor und unterschreiben es dort. Alles Weitere erledigt dann die Service- oder Verkaufsstelle für Sie.
Bitte beachten Sie: Bei Monatskarten mit Sozialrabatt muss bei jedem Neukauf ein neuer, ausgefüllter Antrag und Ihr Identitätspapier vorgelegt werden.
3. Personen unter 16 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahre können die kostenlose „Schülerfreifahrt“ in Anspruch nehmen. Unter Umständen kann dies auch der Fall sein, wenn Sie über 16 Jahre alt sind. Informationen zur kostenlosen „Schülerfreifahrt“ finden sie beim HVV.
4. Für welche HVV-Zeitkarten gilt der Sozialrabatt?
Der Sozialrabat gilt für Monats- und Abonnementskarten.
5. Für welche Fahrkarten gilt der Sozialrabatt nicht?
Der Sozialrabatt kann nicht beantragt werden für
- Wochenkarten
- Semesterticket für Studierende
- Schülerinnen und Schüler, wenn die kostenlose Schülerfreifahrt in Anspruch genommen werden könnte.
6. Wie lange kann der Sozialrabatt in Anspruch genommen werden?
Der Sozialrabatt kann solange in Anspruch genommen werden, wie auch Ihr Leistungsbescheid gilt bzw. Sie einen Leistungsanspruch haben (siehe Punkt 1). Den Zeitraum können Sie Ihrem Leistungsbescheid entnehmen. Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden wichtigen Hinweise:
- Sobald Sie keine der unter Punkt 1 genannten Leistungen mehr erhalten, entfällt der Anspruch auf den Sozialrabatt. Nehmen Sie in diesem Fall umgehend Kontakt zu einer Service- oder Verkaufsstelle des HVV auf. Sie müssen dann den regulären Preis für ihr Ticket bezahlen. Bei einer unberechtigten Weiternutzung des Sozialrabatts können Sie sich wegen Betruges strafbar machen und müssen u. U. eine Rückzahlung des Sozialrabatts leisten.
- Grundsätzlich wird der Sozialrabatt nicht für in der Vergangenheit liegende Zeiträume gewährt.