Förderung
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Projekte mit bis zu 6.500 Euro, die sich für ein demokratisches Miteinander und gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung engagieren. Ziel ist es, das Engagement der Zivilgesellschaft zu stärken und einen Beitrag zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie religiös begründetem Extremismus zu leisten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte mit Bezug zu Hamburg, die:
- die Vielfalt der Gesellschaft erlebbar machen,
- die Öffentlichkeit für Rechtsextremismus, religiös begründeten Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sensibilisieren,
- Menschen in ihrer demokratischen Haltung stärken.
Dies können zum Beispiel Veranstaltungen, Ausstellungen, Informationsstände oder Workshops sein.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Zusammenschlüsse von natürlichen Personen (zum Beispiel Verbände, kleinere und mittlere Betriebe), die ihren (Wohn-)Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Die Antragsunterlagen und die dazugehörigen Nebenbestimmungen stehen unten auf der Seite zum Herunterladen zur Verfügung. Anträge müssen regelmäßig mindestens zwei Monate vor Beginn des Projekts schriftlich und unterzeichnet bei der Sozialbehörde eingehen:
Behörde für Soziales, Gesundheit und Integration
– Projekt- und Zuwendungssteuerung, AI 44 –
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg
Kontakt und Information
Für nähere Auskünfte zur Förderrichtlinie nehmen Sie gern Kontakt mit der Sozialbehörde auf:
- E-Mail: Referati22@soziales.hamburg.de
Download
Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“
PDF herunterladen [PDF, 190,3 KB]Antrag gemäß Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ zum Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“
DOCX herunterladen [DOCX, 93,2 KB]Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (Stand 16.07.2024)
PDF herunterladen [PDF, 163,4 KB]Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden