Obachtverfahren Gewalt unter 21
Ein weiterer wichtiger Baustein im Hamburger Konzept „Handeln gegen Jugendgewalt“ ist das „Obachtverfahren Gewalt unter 21“ .
Diese Maßnahme ist die Weiterentwicklung der seit Mai 2008 in Hamburg durchgeführten behördenübergreifenden gemeinsamen Fallkonferenzen.
Im Juni 2011 führte der Hamburger Senat die Zielsetzung der Bekämpfung der Jugendkriminalität und Jugendgewalt sowie die Gewaltprävention konsequent fort und weitete den Auftrag für eine behördenübergreifende Kooperation aus.
Die Hamburger Behörden wurden dazu verpflichtet, „die strafrechtlich auffälligsten Gewalttäter unter 21 Jahren in den Fokus der behördlichen Institutionen zu nehmen und unter eine kontinuierliche Beobachtung zu stellen, so dass die beteiligten Behörden ständig über den aktuellen Sachstand informiert sind und abgestimmt handeln können.
Neben einem wöchentlichen Voting der Verfahrensbeteiligten über den aktuellen Stand zur Arbeit mit den Tatverdächtigen unter 21 Jahren gibt es weiterhin anlassbezogene behördenübergreifende Fallkonferenzen.
Die im Falle einer Zuständigkeit grundsätzlich beteiligten Kooperationspartner des „Obachtverfahrens Gewalt unter 21“ sind:
• die Polizei mit der Koordinierungsstelle und den Jugendbeauftragten;
• die Jugendgerichtshilfe (JGH);
• die Jugendbewährungshilfe (JBH);
• das Familieninterventionsteam (FIT) / Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD);
• das schulische Casemanagement (CM) der BSB;
• die Staatsanwaltschaft.