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Religiös begründeter Extremismus

Fragen und Antworten für Bürgerinnen und Bürger

Hier finden interessierte Bürgerinnen und Bürger Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema religiös begründeter Extremismus.

Religiös begründeter Extremismus ist eine Auslegung von Religion, die keine andere neben sich akzeptiert. Eine Form des religiös begründeten Extremismus bildet der islamistische Extremismus. Dessen Anhänger berufen sich auf den Islam und streben die Errichtung einer allein religiös legitimierten Gesellschafts- und Staatsordnung an. Einige islamistischen Extremisten befürworten die Anwendung von Gewalt.

Weitere Informationen zum Thema religiös begründetem Extremismus finden Sie über das Online-Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung und in der Broschüre Kompaktinformation Salafismus des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg. 

Es gibt nicht das eine oder ein einzelnes Merkmal, woraus man auf einen Radikalisierungsprozess schließen kann. Vielmehr können unterschiedliche Anzeichen darauf hindeuten, dass jemand sich einer extremistischen Religionsausübung zuwendet. 

Beispiele: Die Person kleidet sich plötzlich anders, grenzt sich von alten Freunden ab und hat plötzlich neue Freunde, mit denen sie sich an unbekannten Orten trifft. Oder: Jemand zieht sich zurück und Andersdenkende werden abgewertet. Außerdem möglich: Dogmatisch und unreflektiert werden die strikte Nachahmung und Umsetzung von Werten und Normen gefordert, die er oder sie aus dem „einzig wahren Islam“ abzuleiten meint – unabhängig davon, ob sie aus einer muslimischen oder nicht-muslimischen Familie stammt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Hilfe für Angehörige und Freunde bieten die Hamburger Beratungsstelle Legato unter der Nummer (040) 389 029 52 und die Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die sie unter der bundesweiten Rufnummer (0911) 943 43 43 montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr erreichen können.

Ansprechpartner in konkreten Verdachtsfällen sowie für Beratungen bei der Polizei Hamburg ist das LKA 721 / Zentrale Hinweisaufnahme unter der Rufnummer (040) 428 6-77210 oder das LKA 702 / Prävention gewaltzentrierte Ideologien unter der Rufnummer (040) 428 6-77020 oder per E-Mail lkahh702@polizei.hamburg.de.

In Hamburg arbeiten staatliche Stellen und nichtstaatliche Projekte eng zusammen, um Sie vor Extremisten zu schützen. Wir schützen im Vorfeld und in konkreten Fällen. Konkreten Hinweisen gehen unsere Sicherheitsbehörden sehr genau nach, jeder Radikalisierungs-Verdacht wird sorgfältig geprüft. 

Die Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus und Muslimfeindlichkeit ist jedoch nicht nur Aufgabe der Sicherheitsbehörden, sondern hier ist unsere gesamte Gesellschaft gefordert. 

Alle relevanten Bereiche des öffentlichen Lebens wie Schulen, Gefängnisse, Eltern-Kind-Zentren, Jobcenter oder Flüchtlingsunterkünfte und anderen öffentliche Einrichtungen wurden in den letzten Jahren durch eine Vielzahl an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für das Thema sensibilisiert und geschult.

Aktuelle Zahlen und Hinweise finden Sie im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz.

In Deutschland hat jede und jeder ein Recht auf ein Leben ohne Abwertung aufgrund seiner (vermeintlichen) Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Religionsgemeinschaft. Das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützen vor Benachteiligungen. 

Die Beratungsstelle amira bietet in Hamburg Unterstützung bei Diskriminierung aufgrund von Herkunft und Religion. Es kann sich dabei um Benachteiligungen auf dem Wohnungs- oder Arbeitsmarkt, in der Schule, im Bus, im Fitnesscenter, in Behörden und in vielen anderen Bereichen handeln. 

Wie genau die Unterstützung aussehen kann, entscheiden Sie gemeinsam mit der Beratungsstelle. Bei Bedarf verweist die Beratungsstelle amira auch auf andere Unterstützungsangebote. Weitere Informationen finden Sie hier...

Bei sogenannten „Rückkehrern aus Kampfgebieten“ prüft die Polizei alle Hinweise auf diese Personen. Hierbei trifft sie alle rechtlich möglichen und sachlich gebotenen Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhaltes.

Liegt ein konkreter Verdacht oder eine strafrechtlich relevante Erkenntnislage in Bezug auf Tätigkeiten/Handlungen entsprechender Personen aus sogenannten „Kampfgebieten“ vor, werden im Einzelfall auch Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Dies können Verfahren wegen 

  • der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, 
  • der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, oder
  • verschiedener Straftatbestände des Völkerrechts sein.