Aktualität und Praxisbezug
Die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Radikalisierung werden unter Berücksichtigung der bisherigen Praxiserfahrungen, neuer Erkenntnisse aus der Radikalisierungs- und Präventionsforschung sowie der aktuellen Lageeinschätzungen der beteiligten Fachbehörden regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.
Es gibt zum Beispiel „Fallkonferenzen“, in denen unterschiedliche Beteiligte einen konkreten Fall gemeinsam beleuchten und beraten. Bei diesen geht es um eine Risikobewertung und die Einleitung konkreter Hilfsmaßnahmen.
Leitlinien
Das vom Senat entwickelte Konzept „Effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus ergreifen“ (PDF, 375 KB) wurde im Jahr 2016 fortgeschrieben (PDF, 535 KB). Es greift die Vielschichtigkeit von Radikalisierungshintergründen auf und orientiert sich an folgenden Leitlinien:
- Die Gesellschaft als Ganzes muss handeln.
- Wir beschäftigen uns mit den Gründen für eine Radikalisierung und behandeln nicht nur die Folgen.
- Alle Beteiligten, egal wo und mit wem sie arbeiten, müssen das Thema im Blick haben und wissen, wie im konkreten Fall handeln.
- Der Staat fördert nichtstaatliche Präventionsprojekte, die neue Ansätze ausprobieren.
- Alle Partner arbeiten zusammen, tauschen Erkenntnisse aus und entwickeln die konkrete Arbeit gemeinschaftlich weiter.
Umsetzung
An der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes beteiligen sich vier Hamburger Behörden, die Sozialbehörde, die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die Behörde für Inneres und Sport (BIS), die Justizbehörde (JB) sowie die Bezirksämter der sieben Hamburger Bezirke.
Wichtige Partner sind insbesondere die islamischen Religionsgemeinschaften DITIB-Nord e.V., SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V., Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ) e.V. und die Alevitische Gemeinde Hamburg e.V. sowie die Evangelisch-lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche).
Die Partner kooperieren im Beratungsnetzwerk „Prävention und Deradikalisierung. Die Federführung für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie liegt in der Sozialbehörde.
Die Maßnahmen ergänzen die Mittel der Polizei und Sicherheitsorgane, mit denen die Innenbehörde gegen Gefahren durch gewaltbereite Salafisten und andere religiös verbrämte Extremisten auch weiterhin konsequent vorgeht.
Weiterführende Informationen
- Stellungnahme des Senats gegenüber der Bürgerschaft (PDF, 1,5MB) zum Ersuchen der Bürgerschaft "Effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus auch in Zukunft fortsetzen" (Bürgerschaftsdrucksache 22/2378 vom 1. Dezember 2020)
- Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (PDF, 2MB) über die unter dem Handlungsschwerpunkt ‚Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung‘ geleistete Arbeit (Bürgerschaftsdrucksache 21/14037 vom 14. Oktober 2018)
- Präsentation "Hamburgs Salafismusprävention. Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus und Muslimfeindlichkeit", Stand: 1. Oktober 2017 (PDF, 1,2 MB)
- Präsentation zum Vortrag "Resilienzförderung durch gute Integration: Prävention bei religiös motivierter Radikalisierung" (PDF, 1,5 MB) am 29. September 2017 im Rahmen des Forums Flüchtlingshilfe.
- Leitfaden zum Umgang mit Counter-Narratives, Stand: 1. August 2017 (PDF, 560 KB)