Senatskonzept

Hamburgs Strategie zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus und antimuslimischem Rassismus

Seit 2014 entwickelt der Hamburger Senat Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus und antimuslimischem Rassismus.

  • Sozialbehörde
Grafik mit rundem Tisch
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Hintergrund

Auf Ersuchen der Bürgerschaft (Drucksache 20/11767) hat der Senat 2014 das „Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und anti-muslimischer Diskriminierung (Drucksache 20/123460) entwickelt und es im Jahr 2016 (Drucksache 21/5039) fortgeschrieben.

Aktualität und Praxisbezug

Die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus sowie antimuslimischen Rassismus werden kontinuierlich überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt. Dabei fließen sowohl bisherige Praxiserfahrungen als auch neue Erkenntnisse aus der Radikalisierungs- und Präventionsforschung sowie aktuelle Lageeinschätzungen der beteiligten Fachbehörden ein.

Forschung und Praxis sind sich einig, dass Radikalisierungsprozesse nicht einheitlich verlaufen, sondern individuell und vielschichtig sind. Vor diesem Hintergrund kommen unterschiedliche Formate zum Einsatz. Dazu zählen beispielsweise Fallkonferenzen, unterschiedliche Präventionsprojekte und verschiedene Austauschformate.

Beteiligte an der Umsetzung

Seit 2014 erfolgt die Umsetzung des Senatskonzepts unter Federführung der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde).

Zur behördenübergreifenden Koordinierung, Steuerung und Weiterentwicklung der Umsetzung des Senatskonzepts wurde ein Steuerungskreis eingerichtet, an dem sich fünf Hamburger Behörden beteiligen: – die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration(Sozialbehörde), die Behörde für Inneres und Sport (BIS), die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB), die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) – sowie die Bezirksämter der Hamburger Bezirke.

Die Mitglieder sind Amtsleitungen und andere leitende Vertretungen der zuvor genannten Fachbehörden. Der Steuerungskreis tagt ca. viermal jährlich. Davon einmal jährlich auf Ebene der Staatsrätinnen und Staatsräten der Sozialbehörde, der BIS, der BJV, der BSFB und der BWFG sowie einmal jährlich mit den Staatsrätinnen und Staatsräten sowie den Spitzen der islamischen Religionsgemeinschaften (DITIB-Nord e.V., der Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ) und der SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.) und der Alevitischen Gemeinde.

Handlungsprinzipien

Ein gemeinsames Verständnis der Ziele und Vorgehensweisen bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit aller Beteiligten:

  • Die Gesellschaft als Ganzes muss handeln.
  • Im Fokus stehen die Gründe für eine Radikalisierung – nicht nur die Folgen.
  • Alle Beteiligten, egal wo und mit wem sie arbeiten, müssen das Thema im Blick haben und wissen, wie im konkreten Fall zu handeln ist.
  • Hamburg fördert nichtstaatliche Projekte, die neue Ansätze der Radikalisierungsprävention entwickeln und erproben.
  • Die Regelstrukturen arbeiten zusammen, tauschen Erkenntnisse aus und entwickeln die konkrete Arbeit gemeinschaftlich weiter.

Aus dem Senatskonzept sind das Beratungsnetzwerk „Prävention und Deradikalisierung“ sowie verschiedene Präventionsprojekte hervorgegangen.

Die Mittel der Polizei und Sicherheitsorgane, mit denen die Hamburger Innenbehörde gegen Gefahren durch gewaltbereiten religiös begründeten Extremismus vorgeht, sind ebenfalls elementarer Bestandteil des Senatskonzepts.

Weiterführende Informationen

Seit 2016 erhält die Bürgerschaft alle zwei Jahre einen Bericht zur Arbeit im Bereich religiös begründetem Extremismus und antimuslimischem Rassismus.