Was unterliegt dem Recht auf Informationszugang?
Dem Recht auf Auskunft unterliegen alle amtlichen Informationen, die in behördlichen Akten oder sonstigen Speichermedien (zum Beispiel Schriften, Karten, Filmen, Fotos, CDs, CD-ROMs, DVDs usw.) erfasst sind, sofern dem Informationszugang nicht gesetzliche Vorschriften, insbesondere Schutzvorschriften zugunsten Dritter, entgegenstehen.
Ausgenommen sind Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidungen oder bevorstehender Maßnahmen vereitelt würde.
Der Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz kann sich nur auf bereits vorhandene Informationen richten. Die auskunftspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen.
Aktenplan
Im Aktenplan, der unten als Download-Datei zur Verfügung steht, finden Sie eine Übersicht der Aktenbereiche mit Aktenzeichen, die in der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde) geführt werden.
Wenn Sie nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Zugang zu behördlichen Informationen wünschen, die in diesem Aktenplan verzeichnet sind, wenden Sie sich bitte an die
Sozialbehörde
Registratur und Dokumentenmanagement
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
Tel.: (040) 428 63 - 3019
E-Mail: registratur@soziales.hamburg.de
Alle Informationen zur Anwendung des Hamburgischen Transparenzgesetzes finden Sie unter www.hamburg.de/transparenzgesetz