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AI

Amt für Arbeit und Integration

Das Amt für Arbeit und Integration (AI) der Sozialbehörde ist unter anderem zuständig für die Integration von Zuwanderern, die Förderung des freiwilligen Engagements, die Stärkung der Zivilgesellschaft, den Opferschutz und die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Hamburg. Es gestaltet die Arbeitsmarktpolitik, übt die Fachaufsicht über Jobcenter team.arbeit.hamburg aus und betreut den Europäischen Sozialfonds (ESF). Außerdem ist im Amt AI die zentrale Anlaufstelle für Opfer und Angehörige im Zusammenhang mit möglichen Terror- und Großschadensereignissen verankert.

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Aufbau des Amtes

Das Amt für Arbeit und Integration (AI) der Sozialbehörde gliedert sich in folgende Organisationseinheiten:

  • Managementunterstützung​ (AI 1)
  • Integration, Zivilgesellschaft, Opferschutz (AI 2)
  • Arbeitsmarktpolitik, ESF-Verwaltungsbehörde, Steuerung 'Jobcenter team.arbeit.hamburg'​ (AI 3)
  • Projekt- und Zuwendungssteuerung (AI 4)

Detaillierte Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie im Organigramm des Amtes AI (PDF, 100 KB).

Weiterführende Informationen

Wichtige Internetangebote und Einrichtungen im Bereich des Amtes AI

Download

Organigramm des Amtes für Arbeit und Integration (AI) in der Hamburger Sozialbehörde.

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