Sozialbehörde

Amt für Integration

Das Amt für Integration (I) der Sozialbehörde ist unter anderem zuständig für die Integration von Zuwanderern, die Förderung des freiwilligen Engagements, die Stärkung der Zivilgesellschaft, den Opferschutz und die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Hamburg. Außerdem sind im Amt I die Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (SFA) und die zentrale Anlaufstelle für Opfer und Angehörige im Zusammenhang mit möglichen Terror- und Großschadensereignissen verankert.

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Motivbild: 5 Menschen halten Zahnräder aus Holz
Colourbox.de / #266241

Aufbau des Amtes

Das Amt für Integration (I) der Sozialbehörde gliedert sich in folgende Organisationseinheiten:

  • Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (SFA)
  • Integration, Zivilgesellschaft, Opferschutz
  • Projekt- und Zuwendungssteuerung

Detaillierte Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie im Organigramm des Amtes I (PDF, 100 KB).

Weiterführende Informationen

Wichtige Internetangebote und Einrichtungen im Bereich des Amtes I:

Organigramm

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