Sozialbehörde

Amt für Soziales

Das Amt für Soziales (SI) der Sozialbehörde ist oberste Landesbehörde für den Bereich Soziales und für die Gestaltung der sozialen Hilfen zuständig. Hierzu gehören insbesondere das SGB II, das SGB XII (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Kranken- und Gesundheitshilfen, Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung, Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten), das SGB IX (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung) sowie das Asylbewerberleistungsgesetz. Auch das Zentrum für Teilhabe gehört zum Amt SI. Weiterhin ist das Amt für die Steuerung von Fachaufgaben und Ressourcen der ausführenden Dienststellen der Sozialverwaltung und der Träger sozialer Einrichtungen zuständig.

  • Sozialbehörde
Beratung
Colourbox.de / Dean Drobot

Aufbau des Amtes

Das Amt für Soziales (SI) der Sozialbehörde gliedert sich in folgende Organisationseinheiten:

  • Managementunterstützung und Fachliche Leitstelle PROSOZ (SI 1)
  • Grundsatzaufgaben des Sozialhilfeträgers - Soziale Hilfen und flankierende Leistungen (SI 2)
  • Wohnungslosenhilfe und Unterbringung, Zuwanderung aus der EU (SI 3)
  • Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (SI 4)
  • Zentrum für Teilhabe 

Detaillierte Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie im Organigramm des Amtes SI (PDF, 100 KB).

Weiterführende Informationen

Wichtige Internetangebote und Einrichtungen im Bereich des Amtes SI:

Organigramm

 

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