Hierzu zählen (Transfer-)Leistungen für Menschen, die von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, Hilfen für Wohnungs- und Obdachlose sowie Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Die Sozialbehörde ist weiterhin zuständig für die Arbeitsmarktpolitik, eine effektive Gesundheitsversorgung, Hilfe zur Pflege und die Steuerung und Kapazitätserweiterung der öffentlichen Unterbringung. Im Bereich der Jugendhilfe fungiert die Sozialbehörde als oberste Landesjugendbehörde und Landesjugendamt und nimmt überbezirkliche Aufgaben wahr. Zudem ist sie verantwortlich für die Kindertagesbetreuung in Hamburg. Außerdem nimmt die Behörde Grundsatz- und Steuerungsaufgaben bei der Integration von Zuwanderern, der Förderung des freiwilligen Engagements und beim Opferschutz wahr.
Die Behörde gliedert sich in mehrere Organisationseinheiten. Dazu gehören Ämter, Abteilungen und Referate. In den unten stehenden Organisationsplänen (Organigrammen) finden Sie Informationen zum Aufbau der Behörde.