Gesetzliche Grundlage
Am 19. Februar 2013 wurde in Hamburg zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf der Basis des Gesetzes über die Bildung einer sektorenübergreifenden Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung (HmbSLKV) eine Landeskonferenz Versorgung gebildet (HmbLKVG) gebildet. Die Landeskonferenz nimmt Aufgaben des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wahr.
Am 14. November 2017 wurde die Landeskonferenz Versorgung mit dem Landespflegeausschuss nach § 8a Abs. 2 SGB XI zur sektorenübergreifenden Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung zusammengeschlossen.
Durch den Zusammenschluss kann die Landeskonferenz nun Anregungen und Empfehlungen zur sektorenübergreifenden gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung abgeben. Sie behandelt insbesondere Fragestellungen zu aktuellen und zukünftigen Bedarfen einer flächendeckenden regionalen Versorgung und der Zusammenarbeit. Hierbei sollen regionale Versorgungsbedürfnisse sowie die Entwicklung der Demografie und Morbidität berücksichtigt werden.
Aufgaben und Ziele
Die Konferenz spricht Anregungen und Empfehlungen zur Verbesserung der sektorenübergreifenden gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung aus.
Sie kann unter anderem Stellungnahmen Aufstellung und Anpassung der Bedarfspläne für die medizinische Versorgung der Bevölkerung abgeben sowie Stellung zu Entscheidungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Stellung beziehen, die sich mit einer Über- oder Unterversorgung beschäftigen.
Ziel der Zusammenarbeit im Rahmen der Landeskonferenz Versorgung ist es weiter, Maßnahmen stärker bekannt zu machen und ins Bewusstsein zu rufen, Prozesse des voneinander Lernens anzustoßen und das bislang nebeneinander Bestehendes zusammenzuführen bzw. zu vernetzen.
Nur durch ein Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen gleichzeitig, verspricht sich die sektorenübergreifende Landeskonferenz einen nachhaltigen Effekt und eine Verbesserung der Situation.
Den Vorsitz der Konferenz führt die für Gesundheit zuständige Behördenleitung.
Vorsitzende der Landeskonferenz Versorgung ist Melanie Schlotzhauer, Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
Mitglieder und Beteiligte
Der Landeskonferenz gehören insgesamt 26 Mitglieder an: neun Mitglieder der Kranken- und Pflegekassen, neun Mitglieder der Leistungserbringer und Berufsgruppen sowie jeweils vier Mitglieder der Patienten- und Seniorenvertretung, der Sozialbehörde (drei) und Bezirke (ein).
Weiter kann die Landeskonferenz zu ihren Beratungen und Arbeitsgruppen Sachverständige und Vertreterinnen und Vertreter anderer gesellschaftlicher Organisationen und Behörden ohne Stimmrecht hinzuziehen (§2 Absatz 5 HmbSLKV).
Mehr Informationen
- Zehn Jahre Landeskonferenz Versorgung: Themen und Ergebnisse
- Kurzgefasste Informationen bietet das Infoblatt zur sektorübergreifenden Landeskonferenz Versorgung.
Kontakt
Geschäftsstelle der sektorenübergreifenden Landeskonferenz Versorgung bei der Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)