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Kompakt informiert

Infoblatt zur sektorübergreifenden Landeskonferenz Versorgung

Hier finden Sie kurz gefasst die wichtigsten Informationen zur Landeskonferenz. Der Inhalt steht unten als Artikel sowie als Download-Datei im PDF-Format zur Verfügung.

  • Sozialbehörde
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FHH
  • 2013: Bildung der Landeskonferenz Versorgung.
  • 2017: Bildung der sektorenübergreifenden Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung -Zusammenschluss mit dem Landespflegeausschuss nach § 8a Abs. 2 SGB XI (HmbSLKV).
  • Der Landeskonferenz gehören insgesamt 26 Mitglieder an: neun Mitglieder der Kranken- und Pflegekassen, neun Mitglieder der Leistungserbringer und Berufsgruppen sowie jeweils vier Mitglieder der Patienten- und Seniorenvertretung, der Sozialbehörde (drei) und Bezirke (ein).
  • Den Vorsitz der Konferenz führt die für Gesundheit zuständige Behördenleitung.
  • Gesetzliche Grundlage sind § 90a SGB V und das Gesetz über die Bildung einer sektorenübergreifenden Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung (HmbSLKV).
  • Die Konferenz spricht Anregungen und Empfehlungen zur Verbesserung der sektorenübergreifenden gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung aus.
  • Das aktuell Schwerpunktthema lautet seit 2021: „Die Verbesserung der psychischen Gesundheit und der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Hamburg.
  • Die unterjährige Arbeit erfolgt in Arbeitsgruppen (aktuell für die zwei Handlungsfelder: Versorgungssituation und Kinderschutz und Medizin).
  • Die Sitzungen der Landeskonferenz Versorgung finden mindestens einmal im Jahr statt und sind nicht öffentlich.
  • Die Koordinierung und Steuerung der Konferenz und AG erfolgt durch die Sozialbehörde.

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Infoblatt zur sektorübergreifenden Landeskonferenz Versorgung

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