- 2013: Bildung der Landeskonferenz Versorgung.
- 2017: Bildung der sektorenübergreifenden Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung -Zusammenschluss mit dem Landespflegeausschuss nach § 8a Abs. 2 SGB XI (HmbSLKV).
- Der Landeskonferenz gehören insgesamt 26 Mitglieder an: neun Mitglieder der Kranken- und Pflegekassen, neun Mitglieder der Leistungserbringer und Berufsgruppen sowie jeweils vier Mitglieder der Patienten- und Seniorenvertretung, der Sozialbehörde (drei) und Bezirke (ein).
- Den Vorsitz der Konferenz führt die für Gesundheit zuständige Behördenleitung.
- Gesetzliche Grundlage sind § 90a SGB V und das Gesetz über die Bildung einer sektorenübergreifenden Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung (HmbSLKV).
- Die Konferenz spricht Anregungen und Empfehlungen zur Verbesserung der sektorenübergreifenden gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung aus.
- Das aktuell Schwerpunktthema lautet seit 2021: „Die Verbesserung der psychischen Gesundheit und der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Hamburg.“
- Die unterjährige Arbeit erfolgt in Arbeitsgruppen (aktuell für die zwei Handlungsfelder: Versorgungssituation und Kinderschutz und Medizin).
- Die Sitzungen der Landeskonferenz Versorgung finden mindestens einmal im Jahr statt und sind nicht öffentlich.
- Die Koordinierung und Steuerung der Konferenz und AG erfolgt durch die Sozialbehörde.
Kompakt informiert
Infoblatt zur sektorübergreifenden Landeskonferenz Versorgung
Hier finden Sie kurz gefasst die wichtigsten Informationen zur Landeskonferenz. Der Inhalt steht unten als Artikel sowie als Download-Datei im PDF-Format zur Verfügung.
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