Die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele in Hamburg kann große Chancen eröffnen, birgt aber auch erhebliche Risiken. In seiner Beratenden Äußerung befasst sich der Rechnungshof mit diesen Risiken.
Die Hamburgerinnen und Hamburger entscheiden am 29. November 2015 in einem Referendum über Olympia. Zu diesem Zeitpunkt ist eine tragfähige Ermittlung der Kosten noch nicht möglich. So können
- für die vielfältigen Infrastrukturvorhaben überwiegend keine nach den Grundsätzen des „Kostenstabilen Bauens“ vorgesehenen Kostenrahmen auf der Grundlage abgeschlossener Bedarfsplanungen,
- keine abgesicherten Nachnutzungskonzepte für die neuen Sportstätten,
- keine Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Spiele insgesamt und
- kein verbindliches Finanzierungskonzept unter den Rahmenbedingungen der Schuldenbremse
vorliegen. Es bestehen erhebliche Planungs- und typische Kostensteigerungsrisiken infolge des einstweilen unsicheren Planungsstandes. Für eine unwiderrufliche Entscheidung ist es daher noch zu früh. Der Rechnungshof hält es deshalb für geboten, dass rechtzeitig vor Abschluss des Gastgeberstadtvertrages im Sommer 2017 die dann bekannten Fakten von der Bürgerschaft erneut bewertet werden.
Es ist wichtig, dass die Einhaltung der Schuldenbremse auch durch Olympia nicht gefährdet wird. Besonderes Augenmerk ist auf den Gastgeberstadtvertrag, den Hamburg mit dem IOC abschließt, zu richten. Die nach der Olympischen Charta vorgesehene unbeschränkte Übernahme von Gewährleistungen gegenüber dem IOC ist mit noch nicht bezifferbaren Risiken verbunden.
Präsident Dr. Schulz: Der Rechnungshof ist weder für noch gegen Olympia. Er kann derzeit nur auf die Risiken hinweisen und für ein Höchstmaß an Transparenz bei der Kostenermittlung und Finanzierung eintreten. Letztlich sollte sich die Bürgerschaft noch einmal vor der dem Abschluss des Gastgeberstadtvertrages auf einer dann sehr viel sichereren Grundlage mit den Chancen, Risiken und Kosten befassen und gegebenenfalls neu entscheiden.