Die der Haushaltsplanung zugrundeliegende Trendberechnung der künftigen Steuereinnahmen ermöglicht es dem Senat, seine expansive Haushaltspolitik weiterzuführen. Der Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 sieht allerdings – im Einklang mit der Schuldenbremse – Kreditaufnahmen in Höhe von 2,3 Mrd. Euro vor. Diese gleichen die Einnahmelücke zwischen dem mathematischen Trendwert und der konjunkturbedingt verhaltenen Steuerschätzung in den kommenden zwei Jahren aus.
Der Rechnungshof weist in seinem Bericht u. a. auf Folgendes hin:
- Die Globalen Minderkosten sind mit rund 2,5 % jährlich zu hoch angesetzt.
Die Globalen Minderkosten sind eine unspezifische Sparvorgabe, die höchstens 2 % betragen soll. Derzeit liegt keine Ausnahmesituation vor, die Globale Minderkosten in Höhe von 2,5 % (jährlich rund 500 Mio. Euro) im Haushaltsplan-Entwurf rechtfertigt. Die Vergangenheit hat zudem gezeigt: Es ist unrealistisch, dass Einzelpläne mit hohen Personalkostenanteilen wie die Schulbehörde ihren Sparanteil aus eigener Kraft erbringen können. Der Rechnungshof fordert den Senat auf, die Globalen Minderkosten auf 2 % abzusenken. - Es rollt ein „Mietenberg“ auf den Hamburger Haushalt zu.
Die Errichtung oder Sanierung von Gebäuden im Mieter-Vermieter-Modell führt zu Schulden in den öffentlichen Unternehmen, weil sie die Baumaßnahmen durchführen und finanzieren. Erst mit zeitlicher Verzögerung bilden sich die Mieten im Kernhaushalt ab. Steigende Bau- und Zinskosten haben zuletzt die in Zukunft zu erwartenden Mieten deutlich erhöht. Der Rechnungshof regt eine behördenübergreifende Übersicht an, die zeigt, wie hoch der „Mietenberg“ ist, der aus beschlossenen, aber noch nicht etatisierten Maßnahmen auf den Haushalt zukommt. - Hohe Kosten aus Beteiligungen schlagen im Haushalt zu Buche.
Im Haushalt 2025/2026 zeigen sich neue Zuschussbedarfe von Beteiligungen, die auch künftige Haushalte beeinflussen werden. Bei der Hochbahn ist beispielsweise mit einem Jahresverlust von fast 400 Mio. Euro insbesondere aufgrund des Deutschlandtickets zu rechnen. Aber auch der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen benötigt aufgrund der neuen Bodenpolitik des Senats zugunsten der Erbbaurechtsvergabe in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 600 Mio. Euro an frischem Eigenkapital. Der Rechnungshof rät von einer gleichzeitig im Haushalt geplanten Entnahme aus dem Landesbetrieb ab. - Die Allgemeine Rücklage sollte für Außergewöhnliches reserviert werden.
Die (einmalige) Verfahrensumstellung im Jahr 2023 bei der Berechnung der Konjunkturposition machte es möglich, die Allgemeine Rücklage mit 2,5 Mrd. Euro auszustatten. Solche „Windfall Profits“ oder „Buchgewinne“ werden sich künftig kaum noch ergeben. Deshalb rät der Rechnungshof dem Senat, den Einsatz der Allgemeinen Rücklage streng zu begrenzen und diese nur für außergewöhnliche, nicht zahlungswirksame „Buchverluste“, wie besonders hohe Pensionsrückstellungen, zu nutzen.
Darüber hinaus macht der Rechnungshof auf Risiken aufmerksam, u.a.:
- Für große Infrastrukturprojekte kommen noch in diesem Jahrzehnt hohe Ausgaben auf Hamburg zu: Neben dem Ersatz für die Köhlbrandbrücke müssen Kaimauern in Milliardenhöhe saniert und der Bau der U5 finanziert werden. Es wird Bundeszuschüsse zu diesen Projekten geben, aber das „Wann“ und das „Wie viel“ wird zunehmend unsicher.
- Der Kernverwaltung droht ein Personalverteilungsproblem, das zu Schieflagen bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben führen kann. Der Senat sollte seiner Strategie der quantitativen Personalsteuerung eine qualitative Komponente zur Seite stellen, damit auch künftig das „laufende Geschäft“ sichergestellt ist.
Präsident Dr. Schulz: „Die vergangenen Jahre waren von einer guten Haushaltslage geprägt. Eine solche gute Lage währt erfahrungsgemäß nicht ewig. Wenn sich der Wind drehen sollte, werden auf Senat und Bürgerschaft wieder Entscheidungen zukommen, die in den letzten Jahren nicht erforderlich waren.
Zum Haushaltsplan-Entwurf weisen wir auf einige Risiken hin und geben entsprechende Hinweise. Insbesondere die in der Verwaltung anstehenden Pensionierungswellen und der Fachkräftemangel erfordern in den kommenden Jahren hohe Aufmerksamkeit des Senats. Der Rechnungshof sorgt sich, dass die ‚Brot-und-Butter‘-Aufgaben der Behörden unter Personalmangel leiden könnten. Erst wenn diese Pflichtaufgaben und die Grundfunktionen der Verwaltung abgesichert sind, darf politisch Wünschenswertes in Angriff genommen werden.“
Für Rückfragen:
Philipp Häfner, Vizepräsident des Rechnungshofs
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