Beteiligung der Öffentlichkeit

Entwurf des Bebauungsplans Bahrenfeld 73

20. November 2025 Pressemitteilung

Für den Entwurf des Bebauungsplans Bahrenfeld 73 „Von-Hutten-Straße“ erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 19. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025. Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf abgegeben werden.

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Das Plangebiet liegt zwischen der Straße Holstenkamp, der Von-Hutten-Straße, östlich des Flurstücks 1839 (Von-Hutten-Straße 43) sowie östlich des Lutherparks (im Stadtteil Bahrenfeld (Bezirk Altona, Ortsteil 216) und wird wie folgt begrenzt:

West-, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 2815 der Gemarkung Bahrenfeld sowie die an der Südostgrenze des Flurstücks 2815 der Gemarkung Bahrenfeld angrenzende Von-Hutten-Straße bis zur Straßenmitte

Lage Plangebiet:

Karte mit Lage des Plangebietes Bahrenfeld 73
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
Karte mit der Lage des Plangebietes Bahrenfeld 73
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg

Mit dem Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 73 (Von-Hutten-Straße) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, im Plangebiet circa 60 mietpreisgedämpfte Wohneinheiten zu errichten und damit zur Verbesserung der Wohnraumversorgung in Hamburg-Altona beizutragen. Zudem sollen Teile des Plangebietes zur Erweiterung des benachbarten Lutherparks genutzt werden. Der nordwestliche Rand des Plangebietes sowie eine Teilfläche im südlichen Bereich des Plangebiets sollen als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und der hier verlaufenden Volkspark Landschaftsachse zugeordnet werden.

Zum Entwurf des Bebauungsplans Bahrenfeld 73 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Begründung) und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie den Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms wird in der Zeit vom 19. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Die Planunterlagen können in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.

Zusätzlich werden die Planunterlagen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) zu den Dienststunden

montags bis donnerstags: 9 bis 16 Uhr
freitags: 9 bis 13 Uhr

im Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, Raum 324, 3. Obergeschoss, 22765 Hamburg, in Papierform öffentlich ausgelegt. Für eine Einsichtnahme über die zuvor genannten Öffnungszeiten hinaus, ist eine telefonische Terminabsprache unter (040) 42811-6042 oder -6014 oder per E-Mail unter stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de erforderlich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über „Bauleitplanung online“ unter bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.

Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiter*innen des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung unter den Telefonnummern (040) 42811-6042 oder -6014 sowie per E-Mail unter stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de zur Verfügung.

Informationen zu dem Bebauungsplanverfahren können im Internet auch unter Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 73 abgerufen werden.

Ergänzend kann die politische Befassung mit dem Planverfahren über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort "Bahrenfeld 73“ als Suchschlagwort eingeben.

Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp

Hinweise

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.

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