Beteiligung der Öffentlichkeit

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bahrenfeld 78

17. Oktober 2025 Pressemitteilung

Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bahrenfeld 78 „Taşköprüstraße“ erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 26. November 2025. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf abgegeben werden.

Das Plangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld, Ortsteil 215, und wird wie folgt abgegrenzt:

Über das Flurstück 1820 (Taşköprüstraße) – Nordgrenzen der Flurstücke 4922 und 490 – Ostgrenzen der Flurstücke 4920 und 5672 – Südgrenzen der Flurstücke 5672, 5670 und 5668 der Gemarkung Ottensen.

Lage Plangebiet:

Umgrenzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bahrenfeld 78 „Taşköprüstraße“
Umgrenzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bahrenfeld 78 „Taşköprüstraße“ FHH, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Bahrenfeld 78 „Taşköprüstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von dringend benötigtem Wohnraum sowie Dienstleistungs-, Einzelhandels- und Gewerbenutzungen (insbesondere Produktion und Handwerk) geschaffen werden.

Das Konzept sieht eine maximal siebengeschossige Bebauung mit 426 Wohneinheiten (WE), einer grünen Innenhofstruktur, Dienstleistungs-, Gewerbliche- (insbesondere Produktion und Handwerk) und Einzelhandelsnutzungen, mit einer dem Plangebiet dienende Nahversorgung, in den Erdgeschosszonen vor.

Die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bahrenfeld 78 „Taşköprüstraße“ (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sowie Freiflächenplan) sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Fachgutachten und Informationen werden in der Zeit vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 26. November 2025 im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.

Zusätzlich werden die Planunterlagen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) zu den Dienststunden

montags bis donnerstags: 9 bis 16 Uhr
freitags: 9 bis 13 Uhr

im Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, Raum 324, 3. Obergeschoss, 22765 Hamburg, in Papierform öffentlich ausgelegt. Für eine Einsichtnahme über die zuvor genannten Öffnungszeiten hinaus, ist eine telefonische Terminabsprache unter (040) 42811-6042 oder -6014 oder per E-Mail unter stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de erforderlich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über „Bauleitplanung online“ unter bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.

Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung unter den Telefonnummern (040) 42811-6042 oder -6014 sowie per E-Mail unter stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de zur Verfügung.

Informationen zu dem Bebauungsplanverfahren können im Internet auch unter Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 78 (Taşköprüstraße) abgerufen werden.

Ergänzend kann die politische Befassung mit dem Planverfahren über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort "Name Nr." des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.

Link: sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp

Hinweise

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.

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