In den vergangenen Tagen hat das Bezirksamt Altona Kenntnis davon erlangt, dass Privatpersonen sich als amtlich bestellte Lebensmittelkontrolleur*innen ausgeben und ihren vermeintlich dienstlichen Einsatz mit der Kamera begleiten, um Social-Media-Videos zu erstellen.
In den Videos werden Geschäftsinhaber*innen – unter Hinweis auf die Durchführung einer amtlichen Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht – dazu verleitet, Zutritt zur Küche und zum Lebensmittelbereich zu gewähren. Die gutgläubigen Betroffenen werden außerdem dazu aufgefordert, Geräte und Ausrüstungsgegenstände zu öffnen sowie Angaben zur Vor- und Zubereitung von Speisen zu machen. Die Fake-Kontrolleur*innen äußern sich dabei gegenüber den Betroffenen in völlig unangemessener Weise abwertend und persönlich beleidigend.
Das Bezirksamt Altona verurteilt dieses Vorgehen in aller Schärfe und hat nun gegen einen „Fake-Kontrolleur“ Strafanzeige wegen Amtsanmaßung (§ 132 StGB) erstattet.
Geschäftsinhaber*innen werden daher gebeten, besonders aufmerksam zu sein: Echte Lebensmittelkontrolleur*innen verhalten sich korrekt und fertigen Foto- oder Videoaufnahmen nur in Einzelfällen und ausschließlich von Gegenständen, nicht aber von Personen. Außerdem sind sie an ihrem amtlichen Ausweis zu erkennen. Auf der Rückseite dieses Dienstausweises ist das Hamburg-Logo als Wasserzeichen abgebildet. Außerdem findet sich hier die Bitte, Inhaber*innen bei der Ausübung des Dienstes behilflich zu sein sowie optional ein Text, der die jeweiligen Aufgaben und Befugnisse konkretisiert. Sollten Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Ausweises bestehen, sollten Geschäftsinhaber*innen den HamburgService unter der Telefonnummer 428 28 0 oder 040 115 kontaktieren und sich mit der Geschäftsstelle des Fachamtes Personalservice des Bezirksamtes verbinden lassen. Geschäftsinhaber*innen sollten sich daher stets den Dienstausweis von Personen zeigen lassen, die eine amtliche Lebensmittelkontrolle ankündigen.
Dr. Stefanie von Berg, Bezirksamtsleiterin Altona: „Das Vertrauen der Öffentlichkeit in ein ordnungsgemäßes Handeln der Verwaltung ist ein hohes Gut. Dieses Vertrauen wird nicht nur durch Personen erschüttert, die sich unter Vorspiegelung einer entsprechenden Amtsstellung behördliche Kontrollbefugnisse gegenüber Bürger*innen anmaßen, sondern auch dadurch, dass diese Personen sich gegenüber den Bürger*innen in beschämender, herabwürdigender Art und Weise verhalten und dem Ansehen und der Autorität staatlichen Handelns in der Bevölkerung dadurch einen schweren Vertrauensschaden zufügen können. Das werden wir nicht dulden.“