Dr. Stefanie von Berg, Bezirksamtsleiterin Altona: „Mit ‚freiRaum Ottensen‘ wollen wir die Mobilitätswende aktiv gestalten. Die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestärkt uns in unserem Handeln. Nachdem wir unsere Hausaufgaben gemacht haben, ist unser Vorhaben nicht nur formal korrekt – die Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist auch in der Sache richtig. Der Beschluss gibt uns wichtige rechtliche Hinweise für weitere Maßnahmen, die wir im Rahmen des Projekts umsetzen wollen. Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben und motiviert weitermachen können.“
Im Oktober 2022 hatte das Verwaltungsgericht die kurz zuvor eingerichtete Durchfahrtsbeschränkung aufgrund formaler Fehler beanstandet, so dass der Kfz-Verkehr den Teilbereich der Großen Brunnenstraße wieder befahren durfte. Das Bezirksamt Altona hat daraufhin nachgearbeitet und schließlich vom Gericht Recht bekommen. Das Gericht hat dabei ausdrücklich „die vom Bezirksamt Altona bezweckten zahlreichen Verbesserungen des Stadtteils und der Aufenthaltsqualität“ als vorrangig gegenüber privaten Interessen einzelner Anwohner*innen oder Gewerbetreibender anerkannt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg ist auf dem Justiz-Portal der Hamburger Justiz hier abrufbar.
Das Bezirksamt Altona wird nun zeitnah die Durchfahrtsbeschränkung in dem Teilbereich der Großen Brunnenstraße wiederherstellen. Dazu werden die entfernten Poller wieder installiert und die abgedeckten Verkehrsschilder wieder sichtbar gemacht. Im Laufe des Februars sind die ausstehenden Einbauten von altersgerechten Bänken und einem Spielgerät sowie die Markierungsarbeiten vorgesehen.
Hintergrund:
Die Umgestaltung der Großen Brunnenstraße zwischen den Hausnummern 62 und 70 beruht auf einer Umwidmung der dortigen Verkehrsfläche. Diese ist nun dem Fuß- und Radverkehr gewidmet, so dass die bisherigen öffentlichen Pkw-Parkplätze entfallen. Alle privaten Stellplätze in dem Bereich (Hausnummern 70, 72, 74) bleiben weiterhin von Norden kommend mit dem Auto erreichbar, darüber hinaus wurde bereits zusätzlich ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Da Parkplätze entfallen, entsteht neu gewonnener Raum für andere Nutzungsarten. So sind für die Fläche neben Radabstellanlagen außerdem Pflanzkästen, Sitzgelegenheiten sowie Kinderspielflächen vorgesehen. Die Fläche soll den angrenzenden Platz räumlich erweitern und besonders für die Nachbarschaft als Bewegungs- und Aufenthaltsfläche dienen.