Diese Entscheidung fußt darauf, dass sich das gewählte Konzept mit kleinen, vorsichtigen Schritten bewährt hat. So wird der Hamburger Fischmarkt aktuell als Wochenmarkt veranstaltet - und unterliegt damit auch den in der Eindämmungsverordnung geltenden Bestimmungen für Wochenmärkte. Das bedeutet insbesondere, dass zunächst auf sogenannte Eventanteile verzichtet werden muss. Dazu zählen unter anderem Marktschreier*innen, das überlaute Anpreisen von Waren sowie das Musizieren auf dem Marktgelände.
Die Wiedereröffnung war jedoch auch mit geänderten Rahmenbedingungen ein Erfolg, der insbesondere auch den Händler*innen zu verdanken ist, die bereits in den frühen Morgenstunden gute Laune und Fischmarkt-Charme versprüht haben.
Zum Neustart auf der 250 Meter langen Fläche hinter der Flutschutzmauer kamen schließlich tausende Besucher*innen, darunter Nachtschwärmer*innen, Tourist*innen und auch Familien mit Kindern. Der Großteil hielt sich pflichtbewusst an die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben wie das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
Auch deswegen hat das Bezirksamt Altona entschieden, dass der Fischmarkt in seiner aktuellen Ausprägung auch an den kommenden Sonntagen in seiner aktuellen Ausprägung wie gehabt von 5 Uhr bis 9.30 Uhr stattfinden kann.