Die Abteilung Amtsvormundschaft kümmert sich unter anderem um die Belange eines Kindes, wenn Eltern aufgrund eines Gerichtsbeschlusses das Sorgerecht nicht mehr selber ausüben können. Die Abteilung Beistände ist unter anderem bei der Beurkundung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes gegenüber einem Elternteil behilflich.
Beide Abteilungen sind aufgrund des Umzugs bis zum 26. März nur eingeschränkt erreichbar.