Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld, Ortsteil 216, und wird wie folgt begrenzt:
Westgrenze der Flurstücke 2882, 2878, 2873 und 2876, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2883, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3119, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3120 der Gemarkung Bahrenfeld (Bezirk Altona, Ortsteil 216).
Lage Plangebiet:
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in dem Kerngebiet des Planbereichs ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in diesem Gebiet und seinem Umfeld zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess der im Umfeld vorhandenen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe entgegenzuwirken.
Der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung) wird in der Zeit vom 10. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024 im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter
veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.
Zusätzlich werden die Planunterlagen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) zu den Dienststunden
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
im Bezirksamt Altona, Technischen Rathaus, im Foyer des Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Jessenstraße 1-3, 5. Obergeschoss, 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über „Bauleitplanung online“ unter bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an (stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de) sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter den Telefonnummern 040/42811 - 6059 oder - 6014 sowie per E-Mail unter stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de zur Verfügung.
Informationen zu dem Bebauungsplanverfahren können im Internet auch unter Bebauungspläne Altona abgerufen werden.
Ergänzend kann die politische Befassung mit dem Planverfahren über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort "Name Nr." des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.
Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp
Hinweise:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung einge-sehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.
Informationen zu dem Bebauungsplanverfahren können im Internet auch unter Bebauungspläne Altona abgerufen werden.
Ergänzend kann die politische Befassung mit dem Planverfahren über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach „Name Nr.“ des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben. Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp