Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Blankenese, Ortsteil 223, und wird wie folgt begrenzt:
Sülldorfer Kirchenweg - Nordgrenze der Flurstücke 5905, 5772, 5627, 5628 und 5629, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5629, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5772, Südgrenze des Flurstücks 5905, über Flurstück 5773, Ostgrenze des Flurstücks 5630, über das Flurstück 5630, Ostgrenze des Flurstücks 5908, Nordgrenze der Flurstücke 5819 und 5322 (Erik-Blumenfeld-Platz), Ostgrenze des Flurstücks 2985 der Gemarkung Dockenhuden – Erik-Blumenfeld-Platz - über das Flurstück 5271 (Blankeneser Landstraße) der Gemarkung Dockenhuden.
Lage Plangebiet:
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in dem als „(B)“ gekennzeichneten Kerngebiet ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in diesem Gebiet und seinem Umfeld zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess der im Umfeld vorhandenen Einzel-handels- und Dienstleistungsbetriebe entgegenzuwirken.
Der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung) wird in der Zeit vom 10. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024 im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter
veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.
Zusätzlich werden die Planunterlagen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) zu den Dienststunden
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
im Bezirksamt Altona, Technischen Rathaus, im Foyer des Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Jessenstraße 1-3, 5. Obergeschoss, 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über „Bauleitplanung online“ unter bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an (stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de) sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter den Telefonnummern 040/42811 - 6059 oder - 6014 sowie per E-Mail unter stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de zur Verfügung.
Informationen zu dem Bebauungsplanverfahren können im Internet auch unter Bebauungspläne Altona abgerufen werden.
Ergänzend kann die politische Befassung mit dem Planverfahren über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort "Name Nr. " des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.
Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp
Hinweise:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.
Informationen zu dem Bebauungsplanverfahren können im Internet auch unter Bebauungspläne Altona abgerufen werden.
Ergänzend kann die politische Befassung mit dem Planverfahren über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach „Name Nr.“ des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben. Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp