Beteiligung der Öffentlichkeit

Entwurf des Bebauungsplans Sülldorf 9 – Änderung

27. Juni 2024 Pressemitteilung

Für den Entwurf des Bebauungsplans Sülldorf 9 – Änderung erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 10. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf abgegeben werden.

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Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Sülldorf, Ortsteil 226, und wird wie folgt begrenzt:

Blütenweg - Bramweg - Forsteck – Sülldorfer Landstraße – über die Flurstücke 2794 (Bahnanlage) und 2911, Ostgrenze des Flurstücks 2911, über das Flurstück 2911, der Gemarkung Sülldorf - Hasenhöhe - Südgrenze der Flurstücke 3270 und 3265, Südostgrenze der Flurstücke 421, 423 und 2779, Südost- und Ostgrenze des Flurstücks 2915, Ostgrenze der Flurstücke 3409, 3408 und 2116, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5050 der Gemarkung Sülldorf – Kapitän-Dreyer-Weg – Siebenbuchen – Sülldorfer Heideweg (Bezirk Altona, Ortsteil 226); ausgenommen Teil B des Geltungsbereichs der Verordnung über den Bebauungsplan Sülldorf 17 / Blankenese 32 vom 16. September 2005 (HmbGVBl. S. 403).

Lage Plangebiet:

Umgrenzung des Bebauungsplanentwurfs Sülldorf 9 – Änderung
Lage Plangebiet Sülldorf 9 Bezirksamt Altona

Mit der Änderung des Bebauungsplans Sülldorf 9 sollen Spielhallen, Wettbüros, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, in den Kerngebieten des Planbereichs ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in dem Umfeld des Gebiets zu stärken und zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess, dem vorhandene Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe durch den Ausbau und Zuzug von Spielhallen und Wettbüros ausgesetzt sein würden, entgegenzuwirken.

Der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung) wird in der Zeit vom 10. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024 im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter

bauleitplanung.hamburg.de

veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.

Zusätzlich werden die Planunterlagen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) zu den Dienststunden

Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr

im Bezirksamt Altona, Technischen Rathaus, im Foyer des Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Jessenstraße 1-3, 5. Obergeschoss, 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über „Bauleitplanung online“ unter bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an (stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de) sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.

Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter den Telefonnummern 040/42811 - 6059 oder - 6014 sowie per E-Mail unter stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de zur Verfügung.

Informationen zu dem Bebauungsplanverfahren können im Internet auch unter Bebauungspläne Altona abgerufen werden.

Ergänzend kann die politische Befassung mit dem Planverfahren über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort "Name Nr." des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.

Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.

Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.

Informationen zu dem Bebauungsplanverfahren können im Internet auch unter Bebauungspläne Altona abgerufen werden.

Ergänzend kann die politische Befassung mit dem Planverfahren über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach „Name Nr.“ des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben. Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp

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