Das Hamburger Verwaltungsgericht hat jüngst den Eilantrag der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Altona – mit dem Ziel eines Baustopps – als unzulässig abgewiesen. In seinem 11-seitigen Beschluss stellt das Gericht fest, dass die CDU-Fraktion weder allein noch in Vertretung für die Bezirksversammlung berechtigt ist, die von der Altonaer Bezirksamtsleiterin ausgesprochene Beanstandung des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 29. Februar 2024 gerichtlich überprüfen zu lassen. Dazu sei letztlich nur der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg berufen.
Das Bezirksamt Altona hält an den Vorbereitungen für die Baumaßnahme Reventlowstraße fest und wird die Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz über Maßnahmen im Rahmen des Bauprojekts informieren.