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Datenschutzerklärung - Bezirksamt Altona

Datenschutz Hilfen zur Betreuung

Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung im Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Verwaltung früher oder später in Kontakt, weil sie z.B. einen Personalausweis beantragen müssen oder Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

In einem Verwaltungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten. 
Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen. 

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 

Inhaltsverzeichnis

1. Wer sind wir?
2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

1. Wer sind wir?

Mayra Weber, Fachamtsleitung
Das Bezirksamt Altona nimmt als örtliche Betreuungsbehörde für ganz Hamburg Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) wahr. 

Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung Erwachsener, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung in der eigenständigen Wahrnehmung ihrer rechtlichen Angelegenheiten eingeschränkt sind. 

Die Aufgabenerfüllung soll dazu beitragen, dass nur in wirklich erforderlichen Fällen rechtliche Betreuungen eingerichtet werden.

Die Aufgaben des Fachamtes sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) festgelegt:

  • Im Auftrag der Betreuungsgerichte erfolgen Sachverhaltsfeststellungen in gerichtlichen Betreuungsverfahren. Dabei nimmt die Betreuungsstelle Stellung, ob und – wenn ja – in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet bzw. fortgeführt werden soll,
  • Vermittlung anderer Hilfen zur Vermeidung einer Betreuerbestellung,
  • Gewinnung, Überprüfung sowie Vorschlag von geeigneten Betreuerinnen und Betreuern  gegenüber dem Betreuungsgericht,
  • Qualifizierung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie bevollmächtigter Personen,
  • Registrierung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern,
  • Beratung über Vorsorgemöglichkeiten und
  • Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten. 

2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den für die Behörde zuständigen Datenschutzbeauftragten richten:

Die/der Datenschutzbeauftragte der Bezirke
Bezirksamt Hamburg-Nord, Kümmellstraße 5-7, 20249 Hamburg
E-Mail: DSBderBezirke@Hamburg-Nord.Hamburg.de

3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Zweck

Rechtsgrundlagen

Unterstützung der Betreuungsgerichte bei der Sachverhaltsfeststellung

§§ 4 und 11 BtOG

§ 4 HmbDSG

Vorschlag geeigneter Betreuer

§§ 11 und 12 BtOG

§ 4 HmbDSG

Übermittlung von Feststellungen aus dem Führungszeugnis nach § 30 (5) BZRG und der Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis an das Betreuungsgericht

§§ 12 und 21 BtOG

§ 4 HmbDSG

Mitteilung von Sachverhalten an das Betreuungsgericht

§ 9 BtOG

§ 4 HmbDSG

Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten

§ 5 BtOG

Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung

§§ 8 und 11 BtOG

§ 4 HmbDSG

Weitergabe von Daten ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuern an einen anerkannten Betreuungsverein an ihrem Wohnsitz

§ 10 BtOG

§ 4 HmbDSG

Übermittlung von Mitteilungen von Berufsbetreuern an das Betreuungsgericht und Mitteilung anderer Umstände an das Betreuungsgericht und die Stammbehörde

§§ 9 Abs. 2 ,12 Abs. 3 und 27 Abs. 4 BtOG

§ 4 HmbDSG

Registrierung beruflicher Betreuer

§ 26 BtOG

§ 4 HmbDSG

Beispiel zur Verarbeitung:
Berichterstattung gegenüber dem Betreuungsgericht.

4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. 
  • Für die Berichterstattung gegenüber dem Betreuungsgericht in einem Betreuungsverfahren:

Daten zur persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation des Betroffenen, zur Erforderlichkeit einer Betreuung, zur Sichtweise und zu Wünschen des Betroffenen und bei der Betreuerauswahl zur Eignung des Betreuers; bei Berufsbetreuern außerdem Daten zur Registrierung, Ausbildung und zu fachlichen Fähigkeiten.

Wir erheben diese Daten direkt bei der Person. Diese ist zur Auskunft oder Mitwirkung nicht verpflichtet und kann diese ohne Angabe von Gründen verweigern oder widerrufen. 

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten", erheben wir nur dann, wenn dies für die gerichtliche Entscheidung erforderlich ist. 

Die Erhebung beschränkt sich auf Daten zur Gesundheit einer Person, für die ein gerichtliches Betreuungsverfahren geführt wird.

Darüber hinaus erheben wir personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit die betroffene Person zugestimmt hat. Die Zustimmung kann verweigert oder zurückgezogen werden. Wenn in einem Betreuungsverfahren die betroffene Person krankheits- oder behinderungsbedingt nicht einwilligen kann und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdigen Interessen der Person beeinträchtigt werden, erheben wir Daten bei Dritten ohne Einwilligung (§ 4 BtOG), aber nur, wenn dies für die Berichterstattung gegenüber dem Betreuungsgericht erforderlich ist.

Beispiele:
Befragung von Angehörigen, Ärzten, Pflegepersonal

5. Wie verarbeiten wir diese Daten?

In unserem automationsgestützten Verfahren und in Papierform werden personenbezogenen Daten gespeichert und in weiteren Schritten der Vorgangsbearbeitung zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen.

6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn die betroffene Person der Weitergabe zugestimmt hat oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.


Beispiele:
- Berichterstattung gegenüber dem Betreuungsgericht
- Bei der Vermittlung anderer, betreuungsvermeidender Hilfen: Weitergabe an Sozialleistungsträger und Anbieter dieser Hilfen
- Übermittlung von Mitteilungen von Berufsbetreuern gem. § 12 BtOG an das Betreuungsgericht
- Beim Betreuervorschlag gegenüber dem Betreuungsgericht: Informationen über die Eignung des Vorgeschlagenen

7.  Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Die Dauer der Speicherung der Daten entspricht den Bestimmungen der Aktenordnung der Bezirksämter.

8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung. 

• Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.  
• Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen. 
• Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht. 

• Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.​​
• Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Klosterwall 6 (Block C)
20095 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
E-Fax: (040) 4 279 – 11811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit. 

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht. 

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Datenschutzerklärung des Fachamtes Hilfen zur Betreuung

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