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Wahlgeschäftsstelle

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Die Wahlgeschäftsstelle ist für die Planung und Durchführung von Wahlen, Volksabstimmungen und Bürgerbegehren/ Bürgerentscheiden sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben zuständig.

So ist es unter anderem ihre Aufgabe die Wahl- oder Abstimmungslokale einzurichten und mit allem was nötig ist, einschließlich der personellen Besetzung, auszustatten. Auch die Annahme von Wahlvorschlägen mit anschließender Vorprüfung und Vorbereitung der Zulassung durch den Bezirks- bzw. Kreiswahlausschuss gehört zu den Aufgaben der Wahlgeschäftsstelle. Des Weiteren werden die Ergebnisse der Unterschriftenlisten für Volksabstimmungen und Bürgerbegehren von ihr geprüft und festgestellt.

Zum einem Wahl- oder Abstimmungstermin richtet die Wahlgeschäftsstelle jeweils eine Wahl- bzw. Abstimmungsdienststelle ein. Hier werden Anträge für die Briefwahl bzw. Briefabstimmung bearbeitet wie auch Anträge auf Aufnahme oder Einsichtnahme in das Wähler- bzw. Abstimmungsverzeichnis sowie Einsprüche die dagegen erhoben werden.

Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet alle vier Jahre statt. Die Hamburgische Bürgerschaft, das Europäische Parlament und die Bezirksversammlung werden alle fünf Jahre gewählt. Grundlage für die Durchführung dieser Wahlen sind die entsprechenden Wahlgesetze und Wahlordnungen. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Landeswahlamtes unter www.wahlen.hamburg.de.

Volksabstimmung
Nach Artikel 50 der Hamburger Verfassung kann das Volk direkt an der Gesetzgebung der Bürgerschaft mitwirken oder eine Befassung der Bürgerschaft mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung beantragen. Zudem hat auch die Bürgerschaft die Möglichkeit einen Volksentscheid (Bürgerschaftsreferendum) durchführen zu lassen. Die Grundlage für die Durchführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sowie Bürgerschaftsreferendum bilden das Volksabstimmungsgesetz, die Volksabstimmungsverordnung und die Volksabstimmungsdurchführungsanordnung. Eine Übersicht der aktuellen und abgeschlossenen Volksabstimmungsverfahren finden Sie auf der Seite des Landeswahlamtes.

Bürgerbegehren und -entscheide
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide können alle Angelegenheiten betreffen, in denen die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen darf. Sie werden auf Grundlage des Bezirksverwaltungsgesetz, des Bezirksabstimmungsgesetzes und des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes durchgeführt.

Die Gesetze und Verordnungen finden Sie unter www.landesrecht-hamburg.de.

Bei Fragen zu den angegebenen Themenbereichen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Tabelle Bürgerbegehren und -entscheide

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