Zentrales Fundbüro Hamburg
Im Fundbüro werden Fundsachen registriert und verwahrt. Nutzen Sie gerne auch die Online-Fundsuche.
FAQ Zentrales Fundbüro
Wie hoch sind die Gebühren bei der Abholung von Fundsachen?
- Geldbörsen, Schlüssel und „Massenartikel“: 10,00 €
- Handys, elektronische Geräte, Schmuck: 15,00 € (nach drei Monaten 20,00 €)
- Fahrräder, Kinderwagen und sonstige sperrige Geräte: 20,00 € (nach drei Monaten 25,00 €)
Wünschen Sie einen Versand, wird zusätzlich zur Verwahrgebühr eine Versandkostenpauschale in Höhe von 9,00 € erhoben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Versand von Fahrrädern und anderen sperrigen Sachen nicht möglich ist.
Werden alle Fundsachen vom Fundbüro angenommen?
Nein. Fundsachen deren Wert unter zehn Euro liegt sind laut Gesetzgeber (BGB § 965) nicht anzeigepflichtig und somit auch nicht abgabepflichtig. Deshalb werden Funde dieser Art vom Zentralen Fundbüro Hamburg nicht angenommen und verarbeitet.
Ich habe etwas verloren. Wie finde ich es wieder?
Nutzen Sie gerne unsere digitale Hilfsplattform. Mit der Verlustmeldung können Sie den verlorenen Gegenstand und den Ort des Verlustes etc. detailliert beschreiben. Das zuständige Fundbüro wird sich dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Bitte sehen Sie derweil von weiteren Verlustmeldungen per Telefon oder Mail ab.
Beim Fundbüro ist ein Fundstück aufgetaucht, das mir gehört. Wie bekomme ich es wieder?
Die Herausgabe einer Fundsache erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Personalausweis-Dokumentes. Ein Eigentumsnachweis ist außerdem ebenfalls erforderlich. Wichtig: Vor Ort wird eine Verwahrgebühr für Fundsachen erhoben.
Wie lange dauert es, bis ein Fundstück im Fundbüro landet?
Das ist abhängig davon ob und wann ein Fundstück gefunden wurde. Die Einlieferungsfristen für das Zentrale Fundbüro Hamburg sind wie folgt:
- Funde aus U-Bahnen und Bussen ca. 4 -5 Werktage
- Alle anderen Funde , die durch die Polizei eingeliefert werden, ca. 10-15 Werktage
- Badeanstalten, Konzerthallen, Firmen und Einkaufszentren liefern ca. einmal im Monat
Wie lange werden Fundsachen vom Fundbüro aufbewahrt?
Die Aufbewahrungsfristen starten, nachdem ein Fundstück im Fundbüro aufgenommen wurde. Sie lauten wie folgt:
- Wir bewahren Fundsachen aus U-Bahnen und Bussen für zwei Monate auf.
- Alle anderen Fundsachen werden für 6 Monate aufbewahrt.
- Schlüsselfunde bewahren wir für 2 Monate + den laufenden Monat auf.
Wie verfährt das Fundbüro mit den unterschiedlichen Fundstücken?
Bei Fundsachen wie Plastiktüten, Leinenbeutel, Papiertüten, Taschen, Rucksäcke, Schals, Handschuhen, Brillen, Schirmen und Kleidung bitten wir sie, unsere digitale Verlustmeldung zu nutzen. Gleiches gilt für Geldbörsen sowie Fundsachen mit Dokumenten.
Schlüssel
Bei Schlüsselfundsachen bitten wir sie, uns persönlich aufzusuchen, da Sie uns für einen Eigentumsnachweis einen gleichen zweiten Schlüssel, vorlegen müssen.
Einzelne Dokumente
Diese werden an die ausstellenden Stellen (andere Städte, Konsulate, Banken, Versicherungen etc.) weitergeleitet und stehen nicht zur Abholung im zentralen Fundbüro zur Verfügung. Einzelne Bank- sowie Versicherungskarten werden im Fundbüro nicht verwahrt, sondern vernichtet.
Handys, Tablets, elektrische Geräte
Auch wenn Ihr Mobiltelefon (Handy) verloren gegangen sein sollte, bitten wir um etwas Geduld. Geben Sie auch in diesen Fällen gerne eine Verlustmeldung ab.
Bei Abholung eines elektrischen Gerätes benötigen wir einen Eigentumsnachweis, auf dem die Seriennummer bzw. IMEI-Nummer ersichtlich ist (Kaufvertrag, Rechnung, in Ausnahmefällen Karton oder SIM-Kartennummer).
Fahrräder
Die Nachforschungen nach verlorenen oder gestohlenen Fahrrädern ist nur möglich, wenn Fabrikat, Farbe und zwingend die Rahmennummer bekannt sind.
Bitte beachten Sie, dass wir die Fahrräder frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei übergeben bekommen. Diese Zeit benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.