FAQ Zentrales Fundbüro
Wie hoch sind die Gebühren bei der Abholung von Fundsachen?
- Geldbörsen, Schlüssel und „Massenartikel“: 10,00 €
- Handys, elektronische Geräte, Schmuck: 15,00 € (nach drei Monaten 20,00 €)
- Fahrräder, Kinderwagen und sonstige sperrige Geräte: 20,00 € (nach drei Monaten 25,00 €)
Wünschen Sie einen Versand, wird zusätzlich zur Verwahrgebühr eine Versandkostenpauschale in Höhe von 9,00 € erhoben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Versand von Fahrrädern und anderen sperrigen Sachen nicht möglich ist.
Werden alle Fundsachen vom Fundbüro angenommen?
Nein. Fundsachen deren Wert unter zehn Euro liegt sind laut Gesetzgeber (BGB § 965) nicht anzeigepflichtig und somit auch nicht abgabepflichtig. Deshalb werden Funde dieser Art vom Zentralen Fundbüro Hamburg nicht angenommen und verarbeitet.
Ich habe etwas verloren. Wie finde ich es wieder?
Nutzen Sie gerne unsere digitale Hilfsplattform. Mit der Verlustmeldung können Sie den verlorenen Gegenstand und den Ort des Verlustes etc. detailliert beschreiben. Das zuständige Fundbüro wird sich dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Bitte sehen Sie derweil von weiteren Verlustmeldungen per Telefon oder Mail ab.
Beim Fundbüro ist ein Fundstück aufgetaucht, das mir gehört. Wie bekomme ich es wieder?
Die Herausgabe einer Fundsache erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Personalausweis-Dokumentes. Ein Eigentumsnachweis ist außerdem ebenfalls erforderlich. Wichtig: Vor Ort wird eine Verwahrgebühr für Fundsachen erhoben.
Wie lange dauert es, bis ein Fundstück im Fundbüro landet?
Das ist abhängig davon ob und wann ein Fundstück gefunden wurde. Die Einlieferungsfristen für das Zentrale Fundbüro Hamburg sind wie folgt:
- Funde aus U-Bahnen und Bussen ca. 4 -5 Werktage
- Alle anderen Funde , die durch die Polizei eingeliefert werden, ca. 10-15 Werktage
- Badeanstalten, Konzerthallen, Firmen und Einkaufszentren liefern ca. einmal im Monat
Wie lange werden Fundsachen vom Fundbüro aufbewahrt?
Die Aufbewahrungsfristen starten, nachdem ein Fundstück im Fundbüro aufgenommen wurde. Sie lauten wie folgt:
- Wir bewahren Fundsachen aus U-Bahnen und Bussen für zwei Monate auf.
- Alle anderen Fundsachen werden für 6 Monate aufbewahrt.
- Schlüsselfunde bewahren wir für 2 Monate + den laufenden Monat auf.
Wie verfährt das Fundbüro mit den unterschiedlichen Fundstücken?
Bei Fundsachen wie Plastiktüten, Leinenbeutel, Papiertüten, Taschen, Rucksäcke, Schals, Handschuhen, Brillen, Schirmen und Kleidung bitten wir sie, unsere digitale Verlustmeldung zu nutzen. Gleiches gilt für Geldbörsen sowie Fundsachen mit Dokumenten.
Schlüssel
Bei Schlüsselfundsachen bitten wir sie, uns persönlich aufzusuchen, da Sie uns für einen Eigentumsnachweis einen gleichen zweiten Schlüssel, vorlegen müssen.
Einzelne Dokumente
Diese werden an die ausstellenden Stellen (andere Städte, Konsulate, Banken, Versicherungen etc.) weitergeleitet und stehen nicht zur Abholung im zentralen Fundbüro zur Verfügung. Einzelne Bank- sowie Versicherungskarten werden im Fundbüro nicht verwahrt, sondern vernichtet.
Handys, Tablets, elektrische Geräte
Auch wenn Ihr Mobiltelefon (Handy) verloren gegangen sein sollte, bitten wir um etwas Geduld. Geben Sie auch in diesen Fällen gerne eine Verlustmeldung ab.
Bei Abholung eines elektrischen Gerätes benötigen wir einen Eigentumsnachweis, auf dem die Seriennummer bzw. IMEI-Nummer ersichtlich ist (Kaufvertrag, Rechnung, in Ausnahmefällen Karton oder SIM-Kartennummer).
Fahrräder
Die Nachforschungen nach verlorenen oder gestohlenen Fahrrädern ist nur möglich, wenn Fabrikat, Farbe und zwingend die Rahmennummer bekannt sind.
Bitte beachten Sie, dass wir die Fahrräder frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei übergeben bekommen. Diese Zeit benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.
Ich habe etwas gefunden. Was mache ich jetzt?
Wenn Sie etwas gefunden haben, können Sie die Fundsache während der Öffnungszeiten beim Zentralen Fundbüro oder in einem der Hamburger Kundenzentren abgeben.
Tag- und zeitunabhängig nimmt jede Hamburger Polizeidienststelle Fundsachen an und leitet diese schnellstmöglich an uns weiter
Wenn Sie etwas in einer U-Bahn und in einem Bus finden, geben Sie es bitte gleich beim Fahrer ab. Auch diese Fundsachen werden zügig an uns weitergeleitet.
Tiere dürfen ausschließlich vom Tierheim Süderstraße angenommen werden
Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. Süderstraße 399
20504 Hamburg
Tel: 040 - 21 11 06 11
Internet: www.hamburger-tierschutzverein.de
Fahrräder und E-Scooter dürfen ausschließlich von den Dienststellen der Polizei angenommen werden
Die Polizeikommissariate überprüfen, ob die gefundenen Fahrräder und E-Scooter gegebenenfalls als gestohlen gemeldet worden sind. Nach der Bearbeitungszeit (ca. 10 Wochen) übergibt die Polizei die Fahrräder und E-Scooter an das Fundbüro.
Auch Gefährte mit Verbrennern sowie Waffen dürfen nicht vom Zentralen Fundbüro angenommen werden. Diese sind bei der Polizei abzugeben.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Rückgabe elektronischer Geräte?
Elektronische Geräte (Handys, Smart-Watches, Tablets, Notebooks, e-book-reader und Ähnliches) werden an Finder*innen nur dann wieder herausgegeben, wenn die Daten des Vorbesitzers gelöscht werden konnten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lässt hier keine Ausnahmen zu.
Bitte beachten Sie, dass hierbei nur die Daten, jedoch nicht die jeweilige ID-Sperrung durch Apple, Samsung oder Google vom Handy gelöscht werden können. Die Gerätehersteller sind nicht verpflichtet, die entsprechenden Geräte zu entsperren. Zur Freischaltung einer Apple-ID bedarf es immer der Zustimmung des vorherigen Eigentümers.
Zur Erläuterung finden Sie hier den Text einer Pressemitteilung des Amtsgerichts München: Kein Finderglück mit einem gesperrten Handy
Bitte lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen von Apple: https://support.apple.com/de-de/HT201441
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Finder*in?
Wenn Sie eine Fundsache bei der zuständigen Behörde (Kundenzentrum, Zentrales Fundbüro oder Polizei) abgeben, wird eine Fundanzeige ausgestellt. Auf der Fundanzeige wird neben dem Fundtag, dem Fundort und einer Beschreibung der Fundsache, folgendes vermerkt:
- Ihr Einverständnis mit der Herausgabe der Fundsache an einen Berechtigten.
- Ihr Anspruch auf Finderlohn
Finderlohnansprüche/Auslagenerstattungen sind privatrechtlicher Natur und selbst beim Verlierer/ Eigentümer anzumelden. Der Finderlohn beträgt nach § 971 BGB 5% vom Wert der Sache bis zu 500 € und 3% ab 500 €. - Wird die Fundsache nicht vom Verlierer/Eigentümer abgeholt, können Sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von bis zu 6 Monaten innerhalb eines weiteren Monats das Eigentumsrecht für sich geltend machen.
Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr zu entrichten ist.
Abweichende Regelungen hat der Gesetzgeber in §978 BGB, Abs. 2, für Funde in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden (Polizei, Bezirksämtern, Kundenzentren, Fachämtern etc.) und Verkehrsbetrieben (U-Bahnen und Busse) getroffen. Hier erhält der Finder, bei Sachen im Werte von mindestens 50 €, die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns. Der Eigentumserwerb nach Ablauf der Verwahrungsfrist ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Eigentumserwerb bzw. der Anspruch auf Finderlohn für gefundene Gegenstände in privaten Geschäftsräumen (z.B. Sparkassen, Banken, Theatern, Ausstellungsräumen, Warenhäusern, Gaststätten und anderen einem größeren Publikumskreis zugängigen Räumen sowie Taxis) ist nur dann möglich, wenn eine schriftliche Verzichtserklärung des Geschäftsinhabers vorliegt. Nach der Rechtsprechung ist in diesen Fällen der "Finder" nicht als Finder, sondern nur als Entdecker anzusehen.