Nicht abgeholte Fundsachen werden von uns nach Fristende öffentlich versteigert. Als modernes Fundbüro gehen wir mit der Zeit und dazu gehört auch die Digitalisierung von Versteigerungen, die wir nun auch seit fünf Jahren über Online-Auktionen anbieten.
Dafür nutzen wir die digitale Versteigerungs-Seite der Hauptzollamtes Gießen: Zoll-Auktion ist quasi das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden.
Wenn man in der dortigen Such-Funktion unsere Postleitzahl 22761 eingibt, findet man alle Fundstücke – von Spielzeug bis hin zu Fahrrädern – die wir aktuell online versteigern.
Hinweis: Online ersteigerte Gegenstände sind per Überweisung vorab zu bezahlen. Erst dann können diese im Zentralen Fundbüro Hamburg abgeholt werden.
Wie früher als der Hammer noch mit dem Spruch „Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten!“ geschwungen wurde, gilt auch bei der digitalen Auktion:
- Weder sind die in den Fundsachenversteigerungen aufgerufenen Artikel auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft worden, noch wurde die Verkehrstüchtigkeit der Fahrräder geprüft.
- Deshalb gilt bei allen Versteigerungen des Fundbüros der Freien und Hansestadt Hamburg der Grundsatz: Gekauft wie besehen!
- Der Erwerber hat keine Gewährleistungsansprüche wegen eines eventuellen Mangels an der erworbenen Sache.
- Haben Sie Nachfragen zu einer Versteigerung, senden Sie uns eine E-Mail an fundversteigerung@altona.hamburg.de.
- Auf den Versteigerungen der Freien und Hansestadt Hamburg werden keine Versteigerungsgebühren erhoben.
- Es gelten die Bestimmungen von www.zoll-auktion.de (Datenschutzbestimmung finden Sie hier: Zoll-Auktion - Datenschutzbestimmungen, Versteigerungsbedingungen finden Sie hier: Zoll-Auktion - Versteigerungsbedingungen)
Hier geht es zu den Online-Versteigerungen: Mit einem Klick landen Sie direkt auf der Zoll-Auktion-Seite des Fundbüros.