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Pflegschaften

Amtsvormundschaften und Pflegschaften

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Wenn Eltern ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes missbrauchen oder nicht ausüben können oder wollen, kommt es in bestimmten Fällen dazu, dass den Eltern ihre elterliche Sorge ganz oder teilweise vom Familiengericht entzogen wird.

An ihre Stelle tritt dann ein Vormund (für die komplette elterliche Sorge) oder ein Pfleger (für Teilbereiche der elterlichen Sorge), der dann die Belange des Kindes im Rahmen der übertragenen Obliegenheiten vertritt.

Termine
Um Wartezeiten zu vermeiden können Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erfolgen. 
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