Eine weitere Aufgabe ist die Kommunalhygiene. Sie überwacht die Hygiene in Krankenhäusern, Arztpraxen, Heimen und Gemeinschaftsunterkünften, bei privaten Rettungsdiensten, in Piercingstudios, Fußpflegeinrichtungen und anderen Einrichtungen der Körperpflege.
Im Rahmen des Medizinalwesens überwacht das Gesundheitsamt die nicht in Kammern organisierten Heilberufe.
Die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnisse) werden vom nach einer entsprechenden Belehrung ausgestellt.
Anfragen werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Wichtige Links zum Infektionsschutz: