Hilfe und Beratung

Wohn-Pflege-Aufsicht

Die Wohn-Pflege-Aufsichten der einzelnen Bezirke sind für die stationären Einrichtungen bezirksbezogen zuständig. Die Zentrale Prüfstelle Ambulante Dienste ist im Fachamt Gesundheit in Altona angesiedelt und für ganz Hamburg zuständig.

Senior im Rollstuhl wird von einer Pflegerin geschoben
Modell Foto: Colourbox.de / Barabasa

Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen oder Wohngruppen, die pflegebedürftig oder behindert sind, genießen den besonderen Schutz der Wohn-Pflege-Aufsicht des Bezirksamtes Altona. Die Wohn-Pflege-Aufsicht im Bezirk Altona berät deshalb:

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer,
  • die Betreiber von Senioren- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen,
  • die Nutzer und Betreiber von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege oder
  • Hospizen und Kurzzeitheimen.

Die Wohn-Pflege-Aufsicht überprüft die Einrichtungen mit dem Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner zu schützen und deren Selbstständigkeit und Selbstverantwortung soweit wie möglich zu erhalten. Dabei arbeitet die Wohn-Pflege-Aufsicht mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Pflegetelefon Hamburg und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zusammen.

Weitere Informationen:

  • Mit welchen Fragen und Anliegen Sie sich an die Wohn-Pflege-Aufsicht wenden können, erfahren Sie hier.
  • Die Fachanweisung zur Durchführung des  Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz  und weitere Rechtsgrundlagen der Wohn-Pflege-Aufsicht finden Sie hier.
  • Welche Einrichtungen fallen unter das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz? Mehr dazu hier.
  • Weitere Informationen zu der Wohn-Pflege-Aufsicht auch in den anderen Bezirken Hamburgs finden Sie hier.