Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen oder Wohngruppen, die pflegebedürftig oder behindert sind, genießen den besonderen Schutz der Wohn-Pflege-Aufsicht des Bezirksamtes Altona. Die Wohn-Pflege-Aufsicht im Bezirk Altona berät deshalb:
- Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer,
- die Betreiber von Senioren- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen,
- die Nutzer und Betreiber von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege oder
- Hospizen und Kurzzeitheimen.
Die Wohn-Pflege-Aufsicht überprüft die Einrichtungen mit dem Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner zu schützen und deren Selbstständigkeit und Selbstverantwortung soweit wie möglich zu erhalten. Dabei arbeitet die Wohn-Pflege-Aufsicht mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Pflegetelefon Hamburg und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zusammen.
Weitere Informationen:
- Mit welchen Fragen und Anliegen Sie sich an die Wohn-Pflege-Aufsicht wenden können, erfahren Sie hier.
- Die Fachanweisung zur Durchführung des Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz und weitere Rechtsgrundlagen der Wohn-Pflege-Aufsicht finden Sie hier.
- Welche Einrichtungen fallen unter das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz ? Mehr dazu hier.
- Weitere Informationen zu der Wohn-Pflege-Aufsicht auch in den anderen Bezirken Hamburgs finden Sie hier.