Das Ziel des Zahnärztlichen Dienstes ist:
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln,
- die Mundhygiene zu verbessern,
- Zahnschäden bzw. Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen,
- die Eltern darauf aufmerksam zu machen und sie auf Wunsch zu beraten.
Betreut werden schwerpunktmäßig Kinder von 3 bis 12 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen auf der Basis des § 21, SGB V (www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de), des Hamburger Schulgesetzes sowie des Kinderbetreuungsgesetzes. Darüber hinaus bieten wir Kindern mit einem erhöhten Kariesrisiko die Teilnahme an einem kostenlosen Prophylaxeprogramm an.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgenden Links:
http://www.lajh.de/
http://www.kariesvorbeugung.de/
1. Schulzahnärztlicher Dienst
Der Schulzahnärztliche Dienst untersucht jedes Jahr kostenlos die Zähne der Schulkinder von der Vorschule bis zur vierten Klasse, teilweise bis zur sechsten Klasse, sowie alle Förderschüler.
Nach vorheriger Anmeldung werden die zahnärztlichen Untersuchungen in der Schule in kleinen Gruppen oder einzeln durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt mit Spiegel und Sonde, die Mundhöhle wird bei jedem Kind individuell ausgeleuchtet und jeder Zahn wird einzeln befundet. Geachtet wird dabei auf die Mundhygiene, Zahnfleischerkrankungen, Zahnschäden, Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer. Im Anschluss bekommen alle Kinder den „Grünen Elternbrief“ mit den Untersuchungsergebnissen. Darüber hinaus enthält er eine Empfehlung zum regelmäßigen Zahnarztbesuch und Hinweise zur Individualprophylaxe in der Zahnarztpraxis.
Die aufsuchende Betreuung in der Schule hat den Vorteil, dass auch die Kinder erreicht werden, die sonst nicht regelmäßig die Zahnarztpraxis aufsuchen.
2. Prophylaxeprogramm für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko
Im Rahmen der Gruppenprophylaxe bietet der Zahnärztliche Dienst in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Hamburg e.V. (LAJH) Grundschülern mit erhöhtem Kariesrisiko sowie allen Förderschülern in der Eingangsklasse die Teilnahme an einem kostenlosen Prophylaxeprogramm in der Schule an.(– mindestens drei Jahre lang).
Bei dieser Intensivbetreuung werden die Kinder mit Einverständnis der Eltern zweimal jährlich zahnärztlich untersucht. Eine Prophylaxefachkraft kommt ebenso zweimal im Jahr in die Schule und spricht mit den Kindern in Kleingruppen über gesunde Ernährung, färbt die Beläge an und führt Zahnputzübungen durch.
Den Abschluss bildet dann jeweils die Fluoridierung (Zahnschmelzhärtung) der bleibenden Zähne mit einem Lack (Fluoridin N5). Die Kinder erhalten einen Prophylaxepass, in dem alle Maßnahmen dokumentiert werden. Die Fluorid-Lackierung soll zusätzlich zweimal jährlich bei der Hauszahnärztin / dem Hauszahnarzt durchgeführt werden und ist dort ebenfalls im Rahmen der Individualprophylaxe kostenlos.
3. Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertagesstätten
Basierend auf dem Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetz (HmbKiBeG) bietet der Zahnärztliche Dienst in Kindertagesstätten eine in der Regel jährliche kostenlose Vorsorgeuntersuchung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren an. Dabei werden sowohl die Zähne als auch die Zahnstellung kontrolliert. Die Kinder können sich so in vertrauter Umgebung frühzeitig an die zahnärztliche Untersuchung gewöhnen. Im Anschluss bekommen alle Eltern den „Grünen Elternbrief“ mit den Untersuchungsergebnissen. Darüber hinaus enthält er eine Empfehlung zur regelmäßigen, kostenlosen Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis.
Die aufsuchende Betreuung in der Kindertagesstätte hat den Vorteil, dass auch die Kinder erreicht werden, die sonst nicht regelmäßig die Zahnarztpraxis aufsuchen.