Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Aktuelle Beteiligungsverfahren im Bezirk Altona

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, welches am 30.10.2025 in Kraft getreten ist, wurden teils befristete Regeln eingeführt, um Wohnungsbau in Form einer Befreiung oder Abweichung vom geltenden Baurecht zu ermöglichen.

Gemeint sind 

  • Abweichungen vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung (§ 34 (3a) BauGB),
  • Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einzelfall oder mehreren vergleichbaren Fällen (§ 31 (3) BauGB) und
  • Abweichungen von den Vorschriften des Baugesetzbuches oder den aufgrund dessen erlassenen Vorschriften (§ 246e BauGB).

Genehmigungen in den vorgenannten Fällen sind gemäß § 36a BauGB nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig. Vor der Entscheidung über die Zustimmung kann die Gemeinde der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Da die Beteiligung der Öffentlichkeit von Gesetzes wegen fakultativ ist, wird nur im Einzelfall auch nur ein eingeschränkter Kreis der betroffenen adressiert. Damit sind Form und Umfang der Beteiligungen nicht mit jenen in förmlichen Bebauungsplanverfahren vergleichbar. 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient dazu, bei unsicherer Datenlage entscheidungsrelevante Informationen zu gewinnen, nachbarliche Konflikte frühzeitig zu identifizieren und diese ggf. durch Nebenbestimmungen oder vertragliche Regelungen zu lösen; ihr Einsatz ist daher einzelfallabhängig und unter Berücksichtigung des Beschleunigungsziels des Gesetzes abzuwägen.

Nachstehend sind jene Bauvorhaben aufgeführt, zu denen derzeit eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 36a (2) BauGB stattfindet. Unter dem jeweiligen Link finden Sie weitergehende Informationen zum betreffenden Bauvorhaben.

Hier kommen Sie zu den Unterlagen:

Zum Weiterlesen

Lageplan mit roter Markierung des Gebiets
ALKIS, Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 2026
Bebauungsplanentwurf

Iserbrook 29 / Sülldorf 27 „Nördlich Sülldorfer Landstraße“

Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Iserbrook.

Lageplan des Bebauungsplans Osdorf 50
Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Bebauungsplan

Bebauungsplanentwurf Osdorf 50

Plangebiet Das Plangebiet ist im Bezirk Altona im Stadtteil Osdorf (Ortsteil 221) gelegen. Begrenzt wird es im Süden durch die Straße Blomkamp, im Westen durch die Flurstücke 6604, 6605, 1565, 1555 der Gemarkung Osdorf , im Norden durch die Straße Rugenbarg und im Osten durch das Gelände der...

Lageplan
FHH, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 2024
Bebauungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 78 (Taşköprüstraße)

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bahrenfeld 78 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung u. a. von Wohnraum geschaffen werden.