Plangebiet
Das Plangebiet ist im Bezirk Altona im Stadtteil Osdorf (Ortsteil 221) gelegen.
Begrenzt wird es im Süden durch die Straße Blomkamp, im Westen durch die Flurstücke 6604, 6605, 1565, 1555 der Gemarkung Osdorf , im Norden durch die Straße Rugenbarg und im Osten durch das Gelände der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne (Flurstück 6874 der Gemarkung Osdorf).
Das Plangebiet umfasst das Flurstücks 6873 der Gemarkung Osdorf und hat eine Größe von insgesamt etwa 35.000 m2 Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich Teile der Straßenflurstücke 6561 (Rugenbarg) und 6667 (Blomkamp) der Gemarkung Osdorf.
Anlass und Ziel der Planung
Im Stadtteil Osdorf befindet sich die gegenwärtig von der Bundeswehr genutzte Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne auf einem Grundstück, welches sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) befindet. Das Grundstück ist gegenwärtig im Wege des Erbbaurechtes an die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) zur Nutzung (Kaserne) überlassen. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), die BImA, die FHH, vertreten durch das Bezirksamt Altona (BA/A), die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) sind sich einig, dass Randbereiche der Kasernenfläche militärisch entbehrlich sind und zum Zwecke des Wohnungsbaus entwickelt werden sollen. Die FHH beabsichtigt das Erbbaurecht für das Plangebiet in der Form zu erneuern, dass zukünftig allein eine Wohnnutzung nebst benötigter sozialer Infrastruktur zulässig ist.
Das Bezirksamt Altona beabsichtigt mit der BImA einen städtebaulichen Vertrag über die Entwicklung eines Wohnquartiers im Plangebiet abzuschließen.
Das circa 3,5 Hektar große Plangebiet ist im Bebauungsplan Osdorf 11 als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kaserne (Bundesrepublik Deutschland) ausgewiesen.
Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Osdorf 50 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers geschaffen werden.
Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg sollen in einem Parallelverfahren geändert und berichtigt werden.
Der Bebauungsplan soll im Normalverfahren mit Umweltbericht und Umweltprüfung aufgestellt werden.
Lage des Plangebiets
Luftbild und weitere Karten
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ einsehen.
Verfahrensstand
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Osdorf 50 zugestimmt.
Am 22. April 2026 wurde der städtebaulich-freiraumpalerisches Workshopverfahren „Neues Wohnen am Rugenbarg“ entschieden. Der Siegerentwurf der Hamburger Büros LRW Architektur und MERA Landschaftsarchitektur, bildet die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung über die beabsichtigte Bebauungsplanung sowie der parallelen Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms haben am 3. Juni 2026 in der Schule Wesperloh stattgefunden. Die Präsentation sowie den Informationsflyer zur ÖPD finden Sie unten auf dieser Seite als Download.
Die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form der öffentlichen Auslegung hat noch nicht stattgefunden.
Die Feststellung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist noch nicht erfolgt.
Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach "Osdorf 50“ als Suchschlagwort eingeben: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp
Wie geht es weiter?
Behandlung der Stellungnahmen und Einwände
Alle Stellungnahmen, die während der Öffentlichen Plandiskussion hervorgebracht werden, werden durch das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona geprüft und mit dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona abgestimmt. Sollten die Stellungnahmen von Belang sein, werden sie in die weitere Bearbeitung einbezogen. Das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung wird im Weiteren den Bebauungsplanentwurf durch eine Verordnung mit textlichen Festsetzungen und eine ergänzende Begründung erweitern und mit den Trägern öffentlicher Belange (u. a. Fachbehörden und Fachdienststellen der FHH, Versorgungsunternehmen) abstimmen.
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf
Im weiteren Verfahren wird der Verordnungstext sowie die Begründung für die Dauer eines Monats im Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona (Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 5. Obergeschoss) öffentlich ausgelegt. Für die Dauer der Auslegung haben alle Bürger:innen erneut die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen, sich erläutern zu lassen und Stellungnahmen abzugeben.
Ansprechpartner/-innen
Bebauungsplanverfahren: Herr Nico Zorn, Tel.: 428 11-6024
Landschaftsplanung: Herr Erik Meier, Tel.: 428 11-6016
Geschäftszimmer: Tel.: 428 11-6014
E-Mail: stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de
Datenschutz
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