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Bebauungsplanentwurf

Altona-Altstadt 56 - Fischereihafen

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Plangebiet

Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 56 sollte ursprünglich für einen Bereich am alten Fischereihafen aufgestellt werden. Der Geltungsbereich erstreckte sich vom Straßenübergang Kaistraße / Neumühlen im Westen bis zum Hamburg Cruise Center im Osten und vom Elbufer im Süden bis an den Geesthang im Norden. Im Süden des geplanten Geltungsbereiches besteht z.Zt. für Teilflächen um das Kreuzfahrterminal, das Dockland sowie Flächen westlich der sogenannten Twins kein planungsrechtlicher Handlungsbedarf. Aus diesem Grunde sind diese Teilflächen aus dem ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs herausgenommen worden.

Planungsziel

Mit dem Bebauungsplan Altona-Altstadt 56 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Stärkung des vorhandenen Fischgewerbes bewirkt werden. Gleichzeitig sollen städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden, die die besondere Lage des Plangebiets berücksichtigen und dem Fischereihafencharakter Rechnung tragen. Dabei soll die bauliche Entwicklung maßvoll ausfallen, damit die aufgrund der topografischen Lage bestehenden Blickbeziehungen in Richtung Elbe erhalten bleiben. Durch Erhöhung des Wohnungsbauanteils im Projektgebiet „Areal West“ soll der weiterhin sehr großen Nachfrage nach Wohnraum begegnet werden. Die parkähnliche Struktur des Geesthangs soll durch die Ausweisung Parkanlage als Grünfläche gesichert werden. Um den Erholungscharakter und den Erlebniswert des Gebietes zu steigern, soll entlang der Elbe eine durchgehende Uferpromenade gesichert werden.

Das Projekt „Areal West“ im westlichen Plangebiet, im Bereich der Großen Elbstraße 147, 149 und 268 (Hallen, IV, V und VII), sieht neben der Schaffung neuen Wohnraums unter anderem Flächen für Fischmarkt, Gastronomie und Gewerbe sowie eine Neuordnung der erlebbaren Freiräume vor.

Lage des Plangebiets

Eine Karte des Gebiets.
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Geobasiskarte

 

Luftbild

Ein Luftbild des Gebiets.
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, DOP20

 

Aktueller Hinweis

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, wie sie das Baugesetzbuch vorschreibt, fand zum Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 56 – Fischereihafen am 03.05.2023 um 19.00 Uhr in Form einer Öffentlichen Plandiskussion im Rahmen des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Altona im Rathaus Altona (Kollegiensaal), Platz der Republik 1, 22761 Hamburg, statt. Die Öffentliche Plandiskussion wurde ergänzend live im Internet auf dem YouTube-Kanal der Bezirksversammlung Altona übertragen. In diesem Rahmen wurde Interessierten der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens eingehend erläutert und die Möglichkeiten der Stellungnahme dargelegt. Nach der Vorstellung der planerischen Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfs Altona-Altstadt 56 hatten die Teilnehmer:innen die Möglichkeit, Fragen an das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung und die Vertreter:innen der Bezirkspolitik zu stellen sowie direkt Anmerkungen und Stellungnahmen zu formulieren.

Vor der Öffentlichen Plandiskussion lud die Fischmarkt Hamburg-Altona GmbH zu einem offenen Kommen und Gehen im Rahmen eines Info-Marktes ein, in dem das Projekt „Areal West“ vorgestellt wurde und der Bebauungsplan-Entwurf angesehen werden konnte. Interessierte konnten sich an verschiedenen Themen-Stationen sowie an einem Modell über das Projekt informieren. Durch die beteiligten Planungsbüros konnten mögliche Fragen zum Projekt sowie zum Bebauungsplan-Entwurf beantwortet werden. Der Info-Markt fand taggleich zwischen 16:30 und 18:45 Uhr („Kommen & Gehen“) am Veranstaltungsort der Öffentlichen Plandiskussion (Kollegiensaal) statt.

Das Protokoll der öffentlichen Plandiskussion sowie deren Auswertung kann, sobald verfügbar, über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach "Name Nr. " des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.
Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp

Wie geht es weiter?

Behandlung der Stellungnahmen und Einwände:
Alle Stellungnahmen, die während der Öffentlichen Plandiskussion hervorgebracht wurden, werden durch das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona geprüft und mit dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona abgestimmt. Sollten die Stellungnahmen von Belang sein, werden sie in die weitere Bearbeitung einbezogen. Das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung wird im Weiteren, den Bebauungsplanentwurf durch eine Verordnung mit den textlichen Festsetzungen sowie durch eine ergänzende Begründung erweitern und mit den Trägern öffentlicher Belange (u. a. Fachbehörden und Fachdienststellen der FHH, Versorgungsunternehmen) abstimmen.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans:
Im weiteren Verfahren wird der Verordnungstext sowie die Begründung für die Dauer eines Monats im Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona (Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 5.Obergeschoss) öffentlich ausgelegt. Für die Dauer der Auslegung haben alle Bürger/-innen erneut die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen, sich erläutern zu lassen und Stellungnahmen abzugeben.

Ansprechpartner

Bauleitplanung: Herr Tschubel, Tel: 428 11-6219
Landschaftsplanung: Herr Lehmberg, Tel: 428 11-6013
Geschäftszimmer: Tel: 428 11-6014

E-Mail: Stadt-und-Landschaftsplanung@altona.hamburg.de

Download

Planzeichnung Altona-Altstadt 56

PDF herunterladen [PDF, 3,2 MB]

Infoflyer Altona-Altstadt 56

PDF herunterladen [PDF, 8,8 MB]

Bekanntmachung Amtlicher Anzeiger

PDF herunterladen [PDF, 1,3 MB]

Präsentation Öffentliche Plandiskussion

PDF herunterladen [PDF, 6,6 MB]