Bebauungsplan

Bebauungsplanentwurf Altona-Nord 28

Holsten-Quartier: Entwicklung einer Konversionsfläche zu einem gemischt genutzten Wohnquartier

Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich im Bezirk Altona, Stadtteil Altona-Nord, und ist durch seine industrielle Vergangenheit als ehemaliger Standort der Holsten-Brauerei geprägt. Das Areal umfasst verschiedene Bestandsgebäude, darunter markante Bauwerke wie den Juliusturm, das Sudhaus, das Malzsilo sowie die unter Denkmalschutz stehende Schwankhalle. Darüber hinaus befinden sich im nordwestlichen, westlichen sowie östlichen Randbereich des Plangebiets punktuelle gründerzeitliche Bestandsgebäude mit Wohnnutzungen. Sowohl die bestehende Wohnbebauung als auch der historische Gebäudebestand sollen im weiteren Verfahren gesichert werden.

Des Weiteren befindet sich die Theodor-Haubach-Schule im südlichen Bereich des Plangebiets. Die Schule beabsichtigt, sich in den nächsten Jahren zu vergrößern. Hierfür sollen Teile des ehemaligen Brauereigrundstücks übergeben und mit neuen Schulgebäuden bebaut werden. 

Die Grundstücksflächen des Plangebietes sind im Bestand überwiegend versiegelt und weisen kaum Grün- oder Freiflächen auf. Die umliegende Bebauung ist durch eine Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen geprägt, wobei die Wohnnutzung überwiegt. Das Gebiet ist durch die Nähe zur S-Bahnhaltestelle Holstenstraße gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden.

Planungsziel

Der Bebauungsplan wird im „Normalverfahren“ mit Umweltprüfung aufgestellt. Mit dem Bebauungsplan mit der Bezeichnung Altona-Nord 28 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines aktuell noch als Industriefläche ausgewiesenen Gebietes geschaffen werden. Ziel der zukünftigen Entwicklung ist es, ein urbanes Wohnquartier mit ergänzenden gewerblichen Nutzungen sowie sozialen, kulturellen und Gemeinbedarfsnutzungen zu schaffen, die industrielle Historie des Standorts zu berücksichtigen, neue Grün- und Freiflächen zu integrieren und die Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges, verkehrsreduziertes Quartier zu schaffen. Im Mittelpunkt steht ein ausgewogener Mix (etwa 50% / 50%) aus geförderten und freifinanzierten Wohnungen.

Die öffentliche Parkanlage des westlich angrenzenden Quartiers „Mitte-Altona“ wird im Holsten-Quartier fortgeführt, um eine räumliche Verbindung zwischen den Quartieren herzustellen und das neue Gebiet städtebaulich aufzulockern. Ziel ist es zugleich, den historischen Gebäudebestand des Areals zu erhalten, sodass die Geschichte des Ortes auch künftig im Stadtbild erkennbar bleibt.

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich Bebauungsplan Altona Nord 28
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg

Luftbild

Luftbild Geltungsbereich Bebauungsplan Altona Nord 28 mit roter Markierung des Gebiets
FHH, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 2025

Luftbilder und weitere Karten

Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ einsehen.

Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Altona-Nord 28 wurde durch den sogenannten Aufstellungsbeschluss am 02. Dezember 2016 eingeleitet.

Eine öffentliche Plandiskussion (ÖPD) mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung über die beabsichtigte Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Altona-Nord 28 hat am 06. November 2019 stattgefunden.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs hat vom 23. November 2021 bis einschließlich 23. Dezember 2021 stattgefunden. Sämtliche Unterlagen (u.a. die Planzeichnung mit dazugehöriger Begründung und gesetzlichem Verordnungstext, die umweltrelevanten Fachgutachten zum Planverfahren etc.) können über das Transparenzportal der Freien- und Hansestadt Hamburg eingesehen werden, dort einfach "Altona-Nord 28" des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.

Das B-Planverfahren musste nach dem erfolgten Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) im Frühjahr 2022 ausgesetzt werden. Aufgrund neuer Konzeptideen wurde entschieden, dass Bebauungsplanverfahren auf Grundlage von § 4a (3) BauGB fortzuführen. Somit soll als nächster Verfahrensschritt die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 (Beteiligung der Behörden) BauGB mit angepassten Planunterlagen erneut durchgeführt werden. Eine Wiederholung der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist nicht erforderlich, da es in der aktuell vorliegenden Planung keine grundlegenden Änderungen zum damaligen Entwurf gibt.

Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort "Altona-Nord 28" des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.

Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp

Wie geht es weiter?

Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf

Als nächster Schritt folgt die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Anschließend wird die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB folgen. Dazu werden der Bebauungsplan-Entwurf, der Verordnungstext sowie die Begründung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und für die Dauer eines Monats auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ veröffentlicht. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit haben alle Bürger:innen erneut die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen, sich erläutern zu lassen und Stellungnahmen abzugeben.

Ansprechpersonen

Frau Freitag und Herr Müller (Stadtplanung), Tel.: (040) 42811-6047 bzw. -2563
Herr Meier (Landschaftsplanung), Tel.: (040) 42811-6016
Geschäftszimmer, Tel.: (040) 42811-6014

E-Mail: holsten@altona.hamburg.de

Datenschutz

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.

Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.

Download

Bebauungsplan Altona Nord 28 – Unterlagen des „alten“ Konzeptes bis 2021 (Stand Öffentliche Auslegung November/Dezember 2021)

PDF herunterladen [PDF, 19,0 MB]

Zum Weiterlesen

Baustelle eines Gebäudes mit Baukran und Gerüst am Gebäude
IMAGO / Wolfgang Maria Weber
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Aktuelle Beteiligungsverfahren im Bezirk Altona

Zugunsten des Wohnungsbaus erlauben die gesetzlichen Neuerungen des Baugesetzbuches, unter bestimmten Voraussetzungen, von den üblichen Vorschriften des Bauplanungsrechts ohne zeitaufwändige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abzuweichen.

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ALKIS, Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 2026
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Iserbrook 29 / Sülldorf 27 „Nördlich Sülldorfer Landstraße“

Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Iserbrook.

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