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Bebauungsplan

Bebauungsplanentwurf Bahrenfeld 35 (1. Änderung)

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Schutz der Wohnnutzung

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Plangebiet:

Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld, Ortsteil 216, und wird wie folgt begrenzt:

Westgrenze der Flurstücke 2882, 2878, 2873 und 2876, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2883, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3119, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3120 der Gemarkung Bahrenfeld (Bezirk Altona, Ortsteil 216).

Planungsziel:

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in dem Kerngebiet des Planbereichs ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in diesem Gebiet und seinem Umfeld zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess der im Umfeld vorhandenen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe entgegenzuwirken.

Durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans sind die sogenannten Grundzüge der Planung nicht betroffen. Dadurch kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs angewendet und auf eine Umweltprüfung verzichtet werden.

Lage des Plangebiets: 

Plan
FHH, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 2019


Luftbild und weitere Karten

Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ Links einsehen.

Verfahrensstand:

Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss A 10/18 am 21. Januar 2019 eingeleitet.

Auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Plandiskussion wird laut Beschluss des Planungsausschusses Altona vom 19. Dezember 2018 verzichtet.

Der Entwurf des Bebauungsplans Bahrenfeld 35 (Änderung) (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Karte mit Geltungsbereich) und seine Begründung wurden in der Zeit vom 10. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.

Der Entwurf des Bebauungsplans Bahrenfeld 35 (Änderung) (Karte mit Geltungsbereich, Verordnungstext, Begründung) wird in der Version zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf dieser Internetseite als Download zur Verfügung gestellt (siehe unten). Das Gutachten zum Vergnügungsstättenkonzept kann über das Transparenzportal der Freien- und Hansestadt Hamburg eingesehen werden, dort einfach "Name Nr. " des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.

Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach "Name Nr." des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.

Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/allris.net.asp

Ansprechpartner:innen:

Bauleitplanung: 
Frau Herzberg, Tel: 428 11-6059
Frau Römelt, Tel: 428 11-6042
Geschäftszimmer: Tel: 428 11-6014

E-Mail: Stadt-und-Landschaftsplanung@altona.hamburg.de

Download

Verordnung zur Änderung

PDF herunterladen [PDF, 134,6 KB]

Anlage zur Verordnung

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Begründung zur Änderung

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Bekanntmachung Beteiligung Öffentlichkeit

PDF herunterladen [PDF, 1,8 MB]