Plangebiet
Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld, Ortsteil 216, und wird wie folgt begrenzt: West-, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 2815 der Gemarkung Bahrenfeld - Von-Hutten-Straße
Anlass und Ziel der Planung
Mit dem Bebauungsplan Bahrenfeld 73 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 60 Wohneinheiten sowie die Herrichtung einer öffentlichen Parkanlage geschaffen werden.
Aufgrund des in Hamburg nach wie vor großen Wohnraumbedarfs einerseits und der absehbaren Steigerung der Wohnqualität durch die Überdeckelung der Bundesautobahn A 7 (u.a. Reduktion der Lärmbelastung) andererseits, soll ein Großteil des Plangebiets mit frei finanzierten und mit öffentlich-geförderten Mietwohnungen neu bebaut werden. Der derzeitige Entwurfsstand sieht 60 Wohneinheiten vor. Die für die Wohnnutzung erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht, deren Erschließung über die Von-Hutten-Straße vorgesehen ist. Derzeit ist die Errichtung von ca. 35 Stellplätzen vorgesehen. Eine Teilfläche im Süden des Plangebiets und ein Streifen am nordwestlichen Rand des Plangebiets sollen als öffentliche Grünfläche hergerichtet und der hier verlaufenden Landschaftsachse zugeordnet werden.
Lage des Plangebietes
Verfahrensstand:
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 08. Juni 2020 bis einschließlich 08. Juli 2020 stattgefunden. Allen Interessierten wurde der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens eingehend erläutert und die Möglichkeiten der Stellungnahme dargelegt. Nach der Vorstellung der planerischen Inhalte des Bebauungsplanes hatten die Teilnehmer/-innen die Möglichkeit, Fragen an das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung sowie an die Vertreter der Bezirkspolitik zu stellen. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit direkt Anmerkungen und Stellungnahmen zu formulieren. Sämtliche Anregungen und Bedenken wurden protokolliert. Das Protokoll der öffentlichen Plandiskussion sowie deren Auswertung kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach "Bahrenfeld 73“ des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben (s. u.).
Die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form der öffentlichen Auslegung ist noch nicht erfolgt.
Die Feststellung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist noch nicht erfolgt.
Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach "Bahrenfeld 73“ als Suchschlagwort eingeben.
Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp
Wie geht es weiter?
Behandlung der Stellungnahmen und Einwände:
Alle Stellungnahmen, die während der Öffentlichen Plandiskussion hervorgebracht wurden, werden durch das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona geprüft und mit dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona abgestimmt. Sollten die Stellungnahmen von Belang sein, werden sie in die weitere Bearbeitung einbezogen. Das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung wird im Weiteren, den Bebauungsplanentwurf durch eine Verordnung mit den textlichen Festsetzungen sowie durch eine ergänzende Begründung erweitern und mit den Trägern öffentlicher Belange (u. a. Fachbehörden und Fachdienststellen der FHH, Versorgungsunternehmen) abstimmen.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans:
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden alle relevanten Planunterlagen für die Dauer eines Monats im Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona (Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 5.Obergeschoss) öffentlich ausgelegt. Für die Dauer der Auslegung haben alle Bürger/-innen erneut die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen, sich erläutern zu lassen und Stellungnahmen abzugeben.
Ansprechpartner/-innen
Bebauungsplanverfahren: Herr Zorn, Tel.: 428 11-6024
Landschaftsplanung: Frau Theel, Tel.: 428 11-6162
Geschäftszimmer: Tel.: 428 11-6014