Plangebiet
Das Plangebiet liegt zwischen der Straße Holstenkamp, der Von-Hutten-Straße, östlich des Flurstücks 1839 (Von-Hutten-Straße 43) sowie östlich des Lutherparks (im Stadtteil Bahrenfeld (Bezirk Altona, Ortsteil 216) und wird wie folgt begrenzt:
West-, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 2815 der Gemarkung Bahrenfeld sowie die an der Südostgrenze des Flurstücks 2815 der Gemarkung Bahrenfeld angrenzende Von-Hutten-Straße bis zur Straßenmitte
Anlass und Ziel der Planung
Das Bebauungsplanverfahren mit der vorgesehenen Bezeichnung Bahrenfeld 73 (Von-Hutten-Straße) soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, im Plangebiet Wohnungsbau zu errichten und damit zur Verbesserung der Wohnraumversorgung in Hamburg-Altona beizutragen. Zudem sollen Teile des Plangebietes zur Erweiterung des benachbarten Lutherparks genutzt werden. Der nordwestliche Rand des Plangebietes sowie eine Teilfläche im südlichen Bereich des Plangebiets sollen als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und der hier verlaufenden Volkspark Landschaftsachse zugeordnet werden.
Das bisher geltende Planrecht des Bebauungsplans Bahrenfeld 10, festgestellt am 01.07.1968, setzt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Bahrenfeld 73 überwiegend ein Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen, die privatwirtschaftlichen Zwecken dienen, hier ein „Ausflugslokal“, fest. Da das Planungsziel, die Schaffung von Wohnraum sowie einer öffentlichen Parkanlage, auf Grundlage des bestehenden Planrechts nicht umgesetzt werden kann, soll der Bebauungsplan Bahrenfeld 73 im Normalverfahren aufgestellt werden.
Die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplans weichen von den Darstellungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg ab. Der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm werden in einem Parallelverfahren geändert.
Lage des Plangebietes
Verfahrensstand
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. September 2018 der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Bahrenfeld 73 zugestimmt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 08. Juni 2020 bis einschließlich 08. Juli 2020 stattgefunden.
Der Aufstellungsbeschluss A 01/25 wurde am 07. August 2025 gefasst und am 19. August 2025 im Amtlichen Anzeiger Nr. 65, Seite 1603, bekannt gemacht.
Die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form der öffentlichen Auslegung wird in der Zeit vom 19. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 durchgeführt. Bitte sehen Sie die formelle Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Amtlichen Anzeiger Nr. 87, Seite 2104) im Downloadbereich sowie den Aktuellen Hinweis nachstehend.
Die Feststellung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist noch nicht erfolgt.
Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach "Bahrenfeld 73“ als Suchschlagwort eingeben.
Aktueller Hinweis
Für den Bebauungsplan Bahrenfeld wird in der Zeit vom 19. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Zum Entwurf des Bebauungsplans Bahrenfeld 73 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Begründung) und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie den Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms wird in der Zeit vom 19. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die Planunterlagen können in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen, die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) im Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, Raum 324, 3. Obergeschoss, 22765 Hamburg, in Papierform öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt zu den folgenden Dienstzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Für eine Einsichtnahme über die zuvor genannten Öffnungszeiten hinaus, ist eine telefonische Terminabsprache unter 040/42811-6024 oder per E-Mail unter stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de möglich.
Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum veröffentlichten bzw. ausgelegten Bebauungsplanentwurf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) übermittelt werden über die Internet-Seite bauleitplanung.hamburg.de. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an (stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de) sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Für Auskünfte und Beratungen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes unter den Telefonnummern 040/428 11-6024 oder -6016 sowie per E-Mail unter stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de zur Verfügung.
Ansprechpartner/-innen
Bebauungsplanverfahren: Herr Nico Zorn, Tel.: 428 11-6024
Landschaftsplanung: Herr Erik Meier, Tel.: 428 11-6016
Geschäftszimmer: Tel.: 428 11-6014
E-Mail: stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de
Datenschutz
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.