Plangebiet
Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld. Es wird wie folgt begrenzt:
Am Diebsteich – Schleswiger Straße – Leunastraße – Schützenstraße.
Planungsziel
Der Bebauungsplan Bahrenfeld 76 mit seinem unmittelbar westlich des neuen Bahnhofs liegenden Plangebiet stellt einen wichtigen Baustein bei der planerischen Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsstrategie für das Bahnhofsumfeld dar. Die Planaufstellung beabsichtigt die innerstädtischen Gewerbestandorte insbesondere für produzierendes Gewerbe zu sichern und im Bestand weiterzuentwickeln. Den Zielstellungen des Gewerbeflächenkonzeptes Altona sowie des Rahmenplanes Diebsteich folgend, beabsichtigt das Bezirksamt Altona das Gebiet am Diebsteich zu einem urbanen, gewerblich geprägten Stadtquartier zu entwickeln. Gleichzeitig soll die bestehende Wohnnutzung an der Schleswiger Straße gesichert und die Nähe zum zukünftigen Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona (Diebsteich) durch angemessene Nutzungen berücksichtigt werden.
Lage des Plangebietes
Luftbild
Luftbild und weitere Karten
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal "Stadt- und Landschaftsplanung online“ einsehen.
Verfahrensstand
Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss am 2. Mai 2023 eingeleitet.
Eine öffentliche Plandiskussion mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung über die beabsichtigte Bebauungsplanung Bahrenfeld 76 (Am Diebsteich) hat am 17. September 2025 stattgefunden.
Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort "Bahrenfeld 76" des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.
Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp
Wie geht es weiter?
Behandlung der Stellungnahmen und Einwände
Alle Stellungnahmen, die während der Öffentlichen Plandiskussion hervorgebracht wurden, werden durch das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona geprüft und mit dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona abgestimmt. Sollten die Stellungnahmen von Belang sein, werden sie in die weitere Bearbeitung einbezogen. Das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung wird im Weiteren den Bebauungsplanentwurf durch eine Verordnung mit textlichen Festsetzungen und eine ergänzende Begründung erweitern und mit den Trägern öffentlicher Belange (u. a. Fachbehörden und Fachdienststellen der FHH, Versorgungsunternehmen) abstimmen.
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf
Im weiteren Verfahren wird der Verordnungstext sowie die Begründung für die Dauer eines Monats auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ veröffentlicht. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Bürger:innen erneut die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen, sich erläutern zu lassen und Stellungnahmen abzugeben.
Ansprechpartner/-innen
Frau Baier (Stadtplanung), Tel.: 428 11-6005
Frau Frauenlob (Stadtplanung), Tel.: 428 11-6048
Herr Meier (Landschaftsplanung), Tel.: 428 11-6016
Geschäftszimmer: Tel.: 428 11-6014
E-Mail: stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de
Datenschutz
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.