Plangebiet
Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteile Iserbrook und Sülldorf. Es wird wie folgt begrenzt:
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenzen der Flurstücke 179, 2156, 186, 2085, 2462, 2998, über das Flurstück 1734 (Grimmstraße), Nordgrenzen der Flurstücke 244, 245, 2013, über das Flurstück 252 (Andersenstraße), Nordgrenze des Flurstücks 253, West- und Nordgrenzen des Flurstücks 254, Nordgrenzen der Flurstücke 287, 288, über das Flurstück 290 (Lütt Iserbrook), Nordgrenzen der Flurstücke 303, 304, 305, 3253, 307, Westgrenze des Flurstücks 309, über das Flurstück 309, Nordgrenzen der Flurstücke 309, 310, Ostgrenze des Flurstücks 310, Nordgrenzen der Flurstücke 311, 312, 2025, über das Flurstück 323 (Jochen-Fink-Weg), Nordgrenzen der Flurstücke 331, 332, 334, Ostgrenze des Flurstücks 334, Nordgrenzen der Flurstücke 335, 336, 337, 338, über das Flurstück 349 (Hein-Kröger-Straße), Nordgrenzen der Flurstücke 353, 3571, 367, 369 – Schenefelder Landstraße – Sülldorfer Landstraße – über die Flurstücke 2793, 2346, 2793, 2761 der Gemarkung Sülldorf – Iserbrooker Weg
Planungsziel
Für den Abschnitt der Magistrale B431 (Sülldorfer Landstraße) im Stadtteil Iserbrook wurde in verschiedenen Untersuchungen und Konzepten ein erhebliches Innenentwicklungspotenzial im Sinne des Masterplans Magistralen 2040+ ermittelt. Bereits im Zuge der Bearbeitung des ExWoSt-Modellvorhabens "Strategien und Instrumente zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen an Magistralen in der Freien und Hansestadt Hamburg – Quartiersverdichtung entlang von Hauptverkehrsstraßen im Bezirk Altona" (2017-2019) wurde dieser Magistralenabschnitt im Hinblick auf Wohnungsbaupotenziale schwerpunktmäßig betrachtet. Die Ergebnisse flossen in das Wohnungsbauprogramm ein; seither sind darin die betreffenden Potenziale entlang der Magistrale in Iserbrook verzeichnet. Im Jahr 2025 wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein städtebaulich-freiraumplanerisches Gutachten abgeschlossen, welches eine Rahmenplanung der künftigen Entwicklung darstellt. Da in vielen Bereichen das Planungsrecht nicht mit der Entwicklungsperspektive im Einklang steht, ist als Grundlage für künftige Bauvorhaben eine Angebotsbebauungsplanung erforderlich.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung als Beitrag zur Magistralenentwicklung geschaffen werden. Dabei liegt der Fokus auf einer höheren baulichen Ausnutzung der Grundstücke, insbesondere zugunsten zusätzlichen Wohnraums.
Lage des Plangebiets
Luftbild
Luftbild und weitere Karten
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ einsehen.
Verfahrensstand
Der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in der Sitzung am 05.11.2025 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt.
Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort "Iserbrook 29/Sülldorf27" des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.
Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp
Ansprechpersonen
Herr Tschubel (Stadtplanung), Tel.: (040) 428 11-6219
Frau Schässburger (Landschaftsplanung), Tel.: (040) 428 11-6010
Geschäftszimmer, Tel.: (040) 428 11-6014
E-Mail: stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de
Datenschutz
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.