Bebauungsplan

Bebauungsplan-Entwurf Lurup 58 (1. Änderung) - Textplan

Plangebiet:

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Luruper Hauptstraße, Stückweg, Nordgrenzen der Flurstücke 7590, 7591 und 352, Ostgrenze des Flurstücks 352, Nordgrenze der Flurstücke 5351, 5353, Nord-, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 5355, über das Flurstück 392, Böverstland, Jevenstedter Straße und Lüttkamp.

Planungsziel:

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die vorhandenen, festgesetzten Nutzungen (wie Wohngebiet, Kerngebiet, Gemeinbedarfsflächen sowie Parkanlagen) im Plangebiet zu stärken und zu schützen. Ein drohender Eintritt eines „Trading-Down“- Effekts im Plangebiet, als auch in angrenzenden Bereichen, soll verhindert werden. Deshalb ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten und ähnlichen Nutzungen im Plangebiet, soweit rechtlich zulässig, vorgesehen. Eine Nutzung durch Vergnügungsstätten wie Wettbüros u. ä. Einrichtungen führt zwangsläufig zu Publikums- und Kraftfahrzeugverkehr, der insbesondere abends und nachts generiert wird. Die Wohnnutzungen im Gebiet selbst, als auch in den umgebenden Bereichen wären durch den zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehr beeinträchtigt. Die Nutzungsstruktur würde sich durch die Zulassung von Wettbüros und Spielhallen deutlich ändern und voraussichtlich das Sicherheitsempfinden der dort wohnenden Bevölkerung sowie der sonstigen Gewerbetreibenden insbesondere im Bereich des neu geschaffenen und zu stärkenden Stadtteilzentrums Eckhoffplatz negativ beeinträchtigen. Vergnügungsstätten in unmittelbarer Nähe und fußläufiger Entfernung zu dicht besiedelten Gebieten, würden dem Ziel einer Gebietsaufwertung des gesamten Bereiches zu wider laufen und die davon ausgehende städtebauliche Negativwirkung wie ein wirtschaftlicher Verdrängungsprozess, dem die vorhandenen Ladengeschäfte durch den Ausbau und Zuzug von derartigen Betrieben ausgesetzt sein würden, fördern.

Mehrere soziale Einrichtungen liegen im unmittelbaren Einzugsbereich des Plangebiets. Die Mitglieder, Besucher und Angehörigen dieser Einrichtungen wären dieser Entwicklung ebenso ausgesetzt. Um die Belastung des Plangebiets, der Bewohner und der städtebaulichen Entwicklung nicht zu verschärfen, ist ein Ausschluss von Vergnügungsstätten und ähnlichen als städtebaulich schädlich eingeschätzten Nutzungen erforderlich.

Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird bei der Aufstellung dieses Bebauungsplans das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet. Die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB ist nicht erforderlich, da von der vorgesehenen Planänderung keine umweltrelevanten Veränderungen zu erwarten sind.

Lage des Plangebiets:

Geltungsbereich Bebauungsplan Lurup 58
Bezirksamt Altona

Luftbild:

Luftbild Geltungsbereich Bebauungsplan Lurup 58
Bezirksamt Altona

Ansprechpartner:

Bauleitplanung: Frau Herzberg - Tel: 428 11-6059
Landschaftsplanung: Herr Lehmberg - Tel: 428 11-6013
Geschäftszimmer: Tel: 428 11-6014

E-Mail: Stadt-und-Landschaftsplanung@altona.hamburg.de

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Aufstellungsbeschluss

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